• Wir im Kreis Plön
    • Unser Vorstand
  • Unsere Kandidaten
  • Unsere Standpunkte
  • Aktuelles
  • Presse
  • Downloads

Unsere Standpunkte

Unser Rahmenprogramm soll die Richtung, erste Visionen und Orientierung vorgeben.

Wir sind alle gefragt, daran mitzuarbeiten.

Somit kann es kein abgeschlossenes Programm sein.

 

Unsere Ideen,

die jederzeit ergänzt und verändert werden können:

 

MITMACHEN

MITGESTALTEN

MITENTSCHEIDEN

 

Kreisverband Plön / Juni 2021

 

 

Vorwort des Vorstandes des Kreisverbandes Plön

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schön, dass ihr Interesse an der Partei dieBasis zeigt!

Gerne stellen wir unsere Ideen und Visionen vor. Diese können und sollten jederzeit ergänzt und erweitert, sowie der aktuellen Lage angepasst werden. Gegründet wurde die Basisdemokratische Partei Deutschland, kurz dieBasis, am 04.07.2020 in Kirchheim in Hessen. Die Gründungsgesellschaft bestand aus 45 Menschen aus 10 Bundesländern. Unser Landesverband Schleswig-Holstein wurde am 30.08.2020 in Stuvenborn gegründet. Den Kreisverband Plön haben wir am 20.02.2021 gegründet.

Die Partei dieBasis vereinigt Menschen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitwirken wollen. Im Zentrum unserer Arbeit steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen als körperlich-seelisch-geistiges Wesen, das in eine soziale Gemeinschaft und in die natürliche Umwelt eingebunden ist. Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben des Einzelnen in größtmöglicher Freiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung möglich ist. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft gleichberechtigter Individuen soll in gegenseitiger Verantwortlichkeit und Solidarität ermöglicht werden. Wir stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und setzen uns für die Aufrechterhaltung der Grundrechte ein. Diese müssen auch in Krisensituationen gelten. Von jeder Form extremistischer Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Ordnung untergraben, grenzen wir uns eindeutig und entschieden ab und versuchen diese aktiv zu verhindern.

Unsere Arbeit wird von vier Säulen getragen:

  • der Säule der Freiheit
    Der Staat hat so zu handeln, dass die Freiheit und die Selbstbestimmung des Einzelnen gewährt bleibt.
    Die Bürokratie ist auf ein sinnvolles Minimum zu reduzieren.
  • der Säule der Machtbegrenzung
    Macht und Machtstrukturen sind zu begrenzen und zu kontrollieren.
  • der Säule der Achtsamkeit
    Wir streben einen liebevollen, friedlichen Umgang miteinander an. Wir respektieren und achten unsere Mitmenschen.
  • der Säule der Schwarmintelligenz
    Wir stehen für eine Gesamtstruktur, in der Menschen gleichberechtigt die Möglichkeit haben sich an Entscheidungen zu beteiligen.

 

Die zukünftige Politik muss den Menschen als körperlich-seelisch-geistiges Wesen mit all seinen Bedürfnissen und Anliegen für eine lebensfreundliche Welt ins Zentrum setzen. Sie soll Sorge tragen, dass alle Lebensbereiche sich in Anlehnung an die soziale Dreigliederung erneuern:

  • das soziale Leben und Bildung im Sinne der Freiheit
  • das Wirtschaftsleben im Sinne der Brüderlichkeit
  • das Rechtsleben im Sinne der Gleichheit

Das bedeutet, dass der Mensch anerkennt, dass er Teil des Gesamten ist und die Verantwortung für diese Welt trägt.

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem Wandel, der alles erfassen wird. Dieser soll friedlich, freiheitlich und in einem gemeinsamen Für- und Miteinander geschehen. Alles beginnt mit einem liebevollen Umgang mit sich selbst und seinem Nächsten und kann nur auf diese Art fortgesetzt werden.

Immer mehr Menschen erkennen, dass wir mit unserem bisherigen politischen und wirtschaftlichen System an eine Grenze gekommen sind, die grundlegendes Umdenken und mutiges neues Handeln erfordert. Wir möchten neue Konzepte politisch umsetzen, damit Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nicht mehr den Maximen der Gewinnmaximierung und/oder Machtgewinn untergeordnet werden.

Eine neue, menschen- und naturgemäße Gesellschaftsordnung setzt daher voraus, dass das gesellschaftliche Leben in drei voneinander relativ unabhängige Bereiche entflochten wird, in den geistig-kulturellen, in den rechtlichen und in den wirtschaftlichen Bereich.

Der geistig-kulturelle Bereich, zu dem Bildung, Forschung und Wissenschaft, Medizin, Kultur, öffentlicher Sport sowie die Medien gehören, darf nicht von wirtschaftlichen oder machtpolitischen Interessen bestimmt werden, sondern muss Freiheit und Eigenständigkeit bewahren oder erhalten. Der rechtliche Bereich der Politik und Rechtsstaatlichkeit regelt das gesellschaftliche Zusammenleben nach den Grundsätzen der Gleichheit und ausgleichenden Gerechtigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass im politischen Leben eine durchgängige, direkte Beteiligung der Bürger durch basisdemokratische Verfahren gewährleistet, wird sowie ein einfacher Zugang zur Gerechtigkeit für alle Menschen. Der wirtschaftliche Bereich beruht auf Zusammenarbeit und Solidarität. Da eine Wirtschaft nur dann zukunftsfähig ist, wenn sie zugleich sozial und ökologisch arbeitet, soll der Staat wirtschaftliche Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize festlegen, durch die die wirtschaftliche Tätigkeit dem sozialen und ökologischen Gemeinwohl dient.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Familie, Arbeit, Soziales
1.1. Familie
1.1.1. Präambel
1.1.2. Programm
1.2. Arbeit
1.2.1. Präambel
1.2.2. Programm
1.3. Soziales
1.3.1. Programm

2. Gesundheit und Pflege
2.1. Präambel
2.2. Programm
2.3. Bildung und Kultur
2.3.1. Präambel
2.3.2. Bildungsbegriff, Veränderung und Umsetzung
2.3.3. Programm

3. Umwelt und Verbraucherschutz
3.1. Präambel
3.2. Nachhaltige Entwicklung
3.3. Umweltschutz
3.4. Verbraucherschutz

4. Inneres, Sport und Integration
4.1. Inneres
4.1.1. Präambel
4.1.2. Programm
4.2. Sport
4.2.1. Präambel
4.2.2. Programm
4.3. Integration
4.3.1. Präambel
4.3.2. Programm

5. Wohnen, Bau und Verkehr
5.1. Präambel
5.2. Programm
5.3. Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
5.3.1. Präambel Wirtschaft und Landesentwicklung
5.3.2. Programm Wirtschaft und Landesentwicklung

6. Energie
6.1. Präambel Energie
6.2. Programm Energie

7. Wissenschaft, Forschung und Kunst
7.1. Präambel
7.2. Programm

8. Digitales
8.1. Präambel
8.2. Programm

9. Justiz
9.1. Präambel
9.2. Programm

10. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
10.1. Präambel
10.2. Programm und Lösungsvorschläge

11. Bundes- und Europaangelegenheiten
11.1. Bundesangelegenheiten
11.2. Europaangelegenheiten

12. Medien
12.1. Präambel
12.2. Programm Wir setzen uns für freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit ein

13. Finanzen und Heimat
13.1. Präambel
13.2. Steuer- und Finanzpolitik
13.3. Wirtschaftspolitik
13.4. Geldpolitik
13.5. Sozialpolitik
13.6. Heimat

14. Innere und äußere Sicherheit

15. Einwanderung und Migration

16. InfrastrukturInfrastruktur

 

1. Familie, Arbeit, Soziales

1.1. Familie

1.1.1. Präambel

Die Familie ist die kleinste Einheit des Zusammenlebens von Erwachsenen und Kindern innerhalb einer Gesellschaft. Unser Ziel ist es, die Familie als machtfreien, also freiwilligen Zusammenschluss der zusammenlebenden Menschen zum Wohle aller zu erhalten. Dabei steht das Wohl der Kinder an oberster Stelle unserer Familienpolitik. Familie ist eine Gemeinschaft mit einer eigenen Dynamik.

1.1.2. Programm

Wir schaffen Möglichkeiten für eine optimale Entfaltung aller Kinder. Dies ist unabhängig davon, in welcher Art von Familie (klassische Familie, Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern, Patchworkfamilie, Alleinerziehende, getrenntlebende Eltern) und in welchen Einkommensverhältnissen die Kinder aufwachsen und unabhängig von ihrer Herkunft oder dem Bildungsgrad der Eltern.

Wir möchten getrenntlebende Eltern in ihren eigenen Entscheidungen unterstützen. Dies gilt für die Aufteilung des Kinder- oder Elterngeldes, das sich nicht an einem festen Residenzmodell orientieren soll (Freiheit, Schutz der Kinder). Wenn beide Elternteile keine einvernehmliche Absprache erzielen können, kann eine Mediation staatlich bezahlt werden (Achtsamkeit).

Einkommensschwache Familien sollen kostenloses Schulmittagessen erhalten. Sportangebote und Angebote zum Erlernen von Musikinstrumenten werden zusätzlich gefördert.

Wir wollen die ungleiche Entlohnung der Geschlechter beenden. Da das Ehegattensplitting die Lohndifferenz begünstigt, wollen wir dieses abschaffen. Dadurch wird die finanzielle Abhängigkeit des geringverdienenden Ehepartners vom Vielverdiener beendet (Freiheit, Machtbegrenzung). Auch bei Trennung haben beide Ehepartner bei gleicher Entlohnung gleiche Erwerbs-, Einkommens- und Weiterbildungschancen und gleiche Rentenansprüche (Machtbegrenzung).

Wir schaffen Bedingungen, die es Familien ermöglichen, eine gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit zwischen den Ehepartnern zu verfolgen. wir fördern die Rolle von Männern in der häuslichen Erziehungsarbeit, mit dem Ziel, die Bindung von Vätern zu ihren Kindern zu stärken und den Kindern mehr Zeit als bisher mit ihren Vätern zu ermöglichen. Gleichzeitig fördern wir die Erwerbstätigkeit von Müttern, mit dem Ziel, Altersarmut zu verhindern.

Auch häusliche Pflege und generationenübergreifendes Zusammenleben soll vom Staat so unterstützt werden, dass sich keine Abhängigkeiten und keine Benachteiligungen ergeben (Freiheit, Machtbegrenzung).

 

1.2. Arbeit

1.2.1. Präambel

In Arbeit und Sozialem steht der Mensch mit seiner Eigenverantwortung im Mittelpunkt.

Wir wollen ein werteorientiertes Wirtschaftssystem in dem die Menschenwürde das höchste Ziel für ein selbstbestimmtes Leben ist.

Wir brauchen eine gewaltfreie Kommunikation zum Lösen von Konflikten.

Es gehört zu einem menschenwürdigen Dasein, dass jeder Mensch seine materiellen Bedürfnisse ausreichend befriedigen kann, ohne dabei wirtschaftlichem oder staatlichem Zwang zu unterliegen. Wir setzen uns für eine ausreichende finanzielle Grundsicherung für jeden Menschen ein. Eigenverantwortung und Selbstbestimmung setzen voraus, dass der Mensch einer frei gewählten Beschäftigung nachgehen kann. Arbeit ist demzufolge ein Grundrecht. Wir verstehen unter Arbeit nicht nur eine Beschäftigung gegen finanzielle Entlohnung, sondern jede Beschäftigung, die der Fortentwicklung der Gesellschaft nützt. Sie muss bei der Berechnung der Rentenzahlung wie geleistete Arbeitszeit bewertet werden. Wer der Gesellschaft gibt, wenn er kann, sollte von der Gesellschaft zurückbekommen, wenn er nicht mehr kann. Ein Lebensabend in Würde muss frei von existentiellen Nöten sein. Die Besteuerung der Rente lehnen wir ab. Das Konzept der Pflegeheime, insbesondere, wenn sie nach den Grundsätzen der Gewinnmaximierung geführt werden, hat sich durch die soziale Absonderung der Bewohner von der Gesellschaft als Irrweg erwiesen. Wir möchten alternative Konzepte wie Mehrgenerationenhäuser fördern, die den alten Menschen als soziales Wesen sehen, dem die nachfolgenden Generationen zu Dank und einem würdigen Dasein verpflichtet sind. Der Zugang zu den Pflegeberufen muss erleichtert werden durch eine kostenfreie Ausbildung und finanziell attraktive Arbeits-verhältnisse. Wir setzen uns ein für ein faires und soziales Sicherungssystem. Wer in Not gerät, hat Anspruch auf eine zeitlich befristete Fürsorge. Das soziale Sicherungssystem verbindet zwingend das Recht auf Fürsorge mit der Pflicht zur schnellstmöglichen Übernahme der Verantwortung für das eigene Leben. Es darf keinen Anreiz auf eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Wohlfahrt bieten.

1.2.2. Programm

Neue Arbeitskultur fördern

Wir setzen uns für ein neues Verständnis von Arbeit ein: Führungskräfte haben eine moderierende Funktion. Ein selbstbestimmtes Arbeiten wird gefördert. Es gibt eine Fühl- und Fehlerkultur. Die Arbeit wird so gestaltet, dass die Gesundheit erhalten bleibt.

Menschliche Beziehungen am Arbeitsplatz sollen verbessert werden. Wir brauchen eine gegenseitige Wertschätzung auch von älteren Menschen im Berufsleben und verhindern Altersdiskriminierung. Wir setzen uns für eine familienorientierte flexible Arbeitszeitgestaltung ein.

Gerechte Löhne

Die Gesellschaft fordert zu Recht, dass Arbeit sich wieder lohnen muss. Löhne müssen so hoch sein, dass davon ein Leben in Würde möglich ist. Dazu fordern wir eine Anhebung und Kontrolle des Mindestlohns, sodass eine Aufstockung von niedrigen Löhnen durch Hartz IV nicht mehr notwendig ist. Schluss mit der Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben. Dazu wollen wir Transparenz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei Männern und Frauen. Frauentypische Berufe müssen aufgewertet werden.

Gehaltsausfälle durch die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von unterhaltspflichtigen Kindern müssen ausgeglichen werden. Pflege- und Betreuungszeiten werden stärker als bisher für den Rentenanspruch angerechnet.

Arbeit soll geringer besteuert werden als Vermögen aus Zinserträgen, Aktien und Spekulationen, Transaktionen und aus Kapitalmärkten.

Wir wollen Lohnsteuer und Steuerprogression für Eltern und Alleinerziehende reduzieren, solange unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben.

Rente

Die gesetzliche Rente muss sofort gestärkt werden, um Altersarmut zu vermeiden. Die Renten sollen soweit erhöht werden, dass jeder Rentner ausreichend Geld zur Verfügung hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu wollen wir eine Grundrente einführen und die Besteuerung von Renten beenden.

Wir setzen bewusst auf die Reduzierung des Renteneintrittsalters, um den Arbeitsmarkt zu entzerren. Dadurch werden Anreize geschaffen, dass Rentner für die Gemeinschaft zur Verfügung stehen (z.B. Enkelkinder betreuen) und so auch dazu beitragen, die Kinderbetreuungslage zu entlasten.

Abschaffung von Hartz IV

Wir fordern eine Abschaffung von Hartz IV und die Einführung einer Mindest-sicherung, die die notwendigen Bedarfe zum Leben abdeckt und nicht durch Sanktionen reduziert werden kann. Arbeitsämter sollen wieder für die Menschen da sein, indem sie bei der Suche nach Arbeit und bei der Vermittlung von Fortbildung individuell unterstützen. Sie arbeiten dabei mit anderen Einrichtungen vor Ort zusammen und stehen im regen Kontakt mit diesen.

Förderung des Gemeinwohls in der Arbeit

Kleine Betriebe, die z.B. im Bereich Umweltschutz, der biologischen Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft tätig sind, dienen dem Gemeinwohl und müssen dringend gefördert werden.

Wir möchten die Ausbildung in Berufen fördern, die zum Gemeinwohl beitragen.

1.3. Soziales

1.3.1. Programm

Krankenversicherung

Wir fordern die Abschaffung der Zweiklassenmedizin! Alle in Deutschland wohnhaften Menschen zahlen, unabhängig von Art und Höhe des Einkommens, in die gesetzliche Krankenversicherung ein und beziehen darüber auch Leistungen.

Private Krankenversicherungen können nur noch Zusatzversicherungen anbieten. Die bisher eingezahlten Beträge gehen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Das Leistungsspektrum der Krankenversicherung muss erweitert werden.

Pflege

Die Pflege ist Teil der Daseinsvorsorge und deshalb fordern wir, dass mit der Pflege kein Profit erwirtschaftet werden darf. Die Pflege soll den Menschen ein würdevolles Leben ermöglichen. Dabei darf der Mensch kein Kostenfaktor sein.

Die Kosten der Pflege werden von der Pflegekasse bezahlt. Wir fordern selbstbestimmte Pflegeprojekte. Der Pflegesatz wird sowohl für häusliche als auch für Pflege im stationären Bereich bezahlt. Dabei fordern wir eine Erhöhung des Pflegepersonalschlüssels.

Soziales Wertesystem 

Wir setzen uns für Lernorte, wie z.B. dieBasis-Akademie, ein, in denen soziale Kompetenzen und Lebenskompetenzen trainiert werden. Damit wollen wir das Bewusstsein für ein generationsübergreifenden und eine gerechte Gesellschaft in Eigenverantwortung schaffen.

Leben mit Beeinträchtigungen

Unser zentrales Anliegen ist die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in Schulen und an Arbeitsplätzen mit dem Ziel der Inklusion.

Betreuung von psychisch Kranken

Die psychosoziale Arbeit benötigt ein Hilfesystem durch gesellschaftliche und sozialpolitische Kräfte. Ziel ist die Aufhebung von Stigmatisierung.

Wir möchten die gemeindenahe psychosoziale Betreuung ausbauen, um psychisch, seelisch und suchtkranke Menschen wohnortnah zu versorgen und arbeitsnah zu integrieren.

Die Betreuung insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit psychosozialen Beeinträchtigungen muss fachlich fundiert und angepasst an ihre jeweiligen Bedürfnisse erfolgen

2. Gesundheit und Pflege

2.1. Präambel

Der Mensch und seine persönliche Gesundheit steht im Mittelpunkt des Gesundheits-systems.

Gesundheit definiert sich idealerweise durch körperliches, psychisches, emotionales und soziales Wohlbefinden.

Gesundheitspolitische Maßnahmen müssen sich daher immer am einzelnen Menschen und seinen individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen orientieren. Die Verantwortung für die eigene Gesundheit obliegt jedem einzelnen Individuum. Diese Verantwortung soll dem Menschen durch das Gesundheitssystem nicht abgenommen werden, sondern durch eine Vielfalt medizinischer und therapeutischer Ansätze und Methoden ergänzt werden.

Gesundheit darf kein Gegenstand von Gewinnmaximierung sein. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind wieder in die öffentliche Hand zu überführen. Wir schlagen eine Grundversorgung vor Ort und die Spezialbehandlung in überregionalen Kompetenzzentren vor. Eine Verpflichtung zu einer medizinischen Behandlung (z.B. Impfpflicht) widerspricht der der Selbstbestimmung des Bürgers und lehnen diese ab. Ebenso lehnen wir gentechnische Veränderung am Menschen ab.

Wir sind davon überzeugt, dass umfassendes Wissen über die körperliche und geistige Gesunderhaltung nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung maßgeblich verbessert, sondern auch das Gesundheitssystem entscheidend entlastet. Gesundheitsbildung sollte daher fester Bestandteil jeder vorschulischen und schulischen Ausbildung sein und insbesondere jungen Eltern einfach zugänglich gemacht werden.

Nach dem Grundsatz »Wer heilt, hat recht« setzen wir uns dafür ein, dass Heilmittel, Medikamente und Therapien, sofern sie sich nicht empirisch als schädlich erwiesen haben, grundsätzlich zugelassen sind. Das gilt für alternativ- und komplementärmedizinische Behandlungsmethoden im gleichen Maße wie für die konventionelle Medizin. Dabei ist grundsätzlich die ganzheitliche Medizin zu fördern. Ein wichtiger Schritt zur Kostenreduzierung im Gesundheitswesen ist Transparenz. Daher sind die detaillierten Kosten seiner Heilbehandlung jedem Patienten vor und nach Abschluss der Therapie schriftlich und unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen.

2.2. Programm

Gesundheitsgerechtigkeit

Alle Menschen haben das gleiche Recht auf Gesundheitsfürsorge und Versorgung im Krankheitsfall.

Notwendige diagnostische, therapeutische und präventive Maßnahmen müssen für jeden unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten zugänglich sein. Dabei soll die Eigenverantwortung für die Gesundheit gestärkt werden.

Schutz und Förderung von Gesundheit Einzelner oder bestimmter Bevölkerungsgruppen dürfen unter keinen Umständen zu einer Beeinträchtigung von Gesundheit und Verlust von Lebenszeit anderer Menschen oder Bevölkerungsgruppen führen.

Pandemie- und Epidemiemanagement

Die Notwendigkeit und die Anwendung von Infektionsschutzmaßnahmen sind dezentral und regional zu entscheiden. Leitmotiv muss Einsicht und Überzeugung durch Aufklärung sein, nicht durch Zwang.

Soziale, medizinische und wirtschaftliche Eingriffe in das öffentliche und private Leben, insbesondere, wenn diese zur Einschränkung von Grundrechten führen, sind auch innerhalb pandemischer oder epidemischer Lagen an Verhältnismäßigkeit, wissenschaftlicher Evidenz und Achtsamkeit gegenüber dem Einzelnen zu bemessen. Die Begründungs- und Beweispflicht für die Wirksamkeit von Maßnahmen liegt bei der anordnenden Behörde bzw. beim Verordnungsgeber. Die Grundlagen für die jeweiligen Entscheidungen müssen für die Bevölkerung jederzeit transparent dargestellt werden und müssen immer durch Abstimmung in der jeweiligen Volksvertretung legitimiert werden. Der Schutz älterer Menschen und sonstiger Risikogruppen ebenso wie deren Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen Leben sind auch in pandemischen oder epidemischen Lagen zu gewährleisten.

Der Einsatz von Massentests an Gesunden und die Klassifizierung asymptomatischer Testpositiver als krank lehnen wir kategorisch ab. Krankheit und Infektiosität einer Person müssen immer und in jedem Einzelfall durch einen Arzt oder eine Ärztin festgestellt werden. Gesundheit oder Krankheit dürfen auch in pandemischen Situationen nicht über kontextlose Tests oder Testsysteme definiert werden.

Das öffentliche Leben und die Wirtschaft dürfen auch in pandemischen Situationen nicht generell von zentraler Stelle eingeschränkt werden. Größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des mündigen Individuums stehen vor zentralistischer Regierung.

Gesunde Menschen dürfen auch in pandemischen Situationen nicht in ihren Lebensfreiheiten und Grundrechten eingeschränkt werden.

Ein Impfnachweis oder ein definiertes Testergebnis als Vorbedingung für den Zutritt zu bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen oder Dienstleistungen wird von uns entschieden abgelehnt. Ebenso ein Impfnachweis als Voraussetzung für Mobilität, Reisen oder als berufliche Voraussetzung. Indirekte Impfpflichten durch Koppelung eines Impfnachweises an private, berufliche oder sonstige Tätigkeiten müssen per Gesetz unterbunden werden.

Gesundheit von Kindern und Familie

Kinder und Familien sind sozial, psychologisch-emotional, gesundheitlich und wirtschaftlich besonders schützenswert. Soziale Entwicklung, Kunst und Spiel, Betreuung und Ausbildung der Kinder sind ein hohes Gut. Sie dürfen nicht hinter anderen gesamtgesellschaftlichen Interessen zurückstehen. Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/innen tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den Kindern und der Gesellschaft. Dies schließt die Inkaufnahme verantwortbarer Infektionsrisiken mit ein.

Eine generelle Testung an gesunden Kindern auf Viren, Bakterien, sonstige Erreger oder sonstige Bioparameter wird auch in pandemischen oder epidemischen Situationen abgelehnt.

Gesundheitsautonomie, Entscheidungsfreiheit und Selbstverantwortung

Wir treten für die Stärkung individueller Gesundheitsentscheidungen durch umfassende medizinische Information und Aufklärung ein. Der Respekt gegenüber dem Patientenwillen, die Freiheit der Arzt- und/oder Therapeutenwahl, die Freiheit der Therapiewahl und insbesondere die Freiheit der Impfentscheidung sind die unabdingbare Grundlage jeder medizinischen Behandlung. Für minderjährige und betreute Personen haben die Eltern bzw. die Betreuer die Fürsorgepflicht, d.h., das Recht und die Verantwortung, deren Gesundheitsentscheidungen zu treffen.

Eine generelle Pflicht zum Tragen von Infektionsschutzmasken wird, abgesehen von medizinisch begründeten Einzelfällen, abgelehnt.

Prävention

Prävention von Krankheit sowie Erhaltung und Förderung von Gesundheit sollen die primären Ziele gesundheitspolitischer Maßnahmen sein. Diese Ziele sollen durch Motivation, Aufklärung und Stärkung der Eigenverantwortung erreicht werden. Die individuelle Entscheidungsfreiheit ist hierbei zu achten.

Strukturierung der ambulanten und stationären Versorgung

Wir stehen ein für eine Stärkung der freiberuflichen Gesundheitsberufe, der sprechenden Medizin, der Prävention, der integrativen und naturheilkundlichen Medizin in Forschung, Lehre, Ausbildung und Honorierung. Wir unterstützen die therapeutische Vielfalt und den interprofessionellen Austausch zwischen den unterschiedlichen Gesundheitsberufen.

Die hausärztliche Primärversorgung der Bevölkerung ist das Rückgrat einer funktionierenden Grundversorgung. Um dem drohenden Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken, sollten hausarztzentrierte Versorgungsmodelle weiterentwickelt und gefördert werden.

Wir wollen die dezentralen ambulanten Versorgungsstrukturen stärken, durch Regionalisierung und Förderung von wirtschaftlich unabhängigen Arztpraxen, Apotheken, Rettungswesen und Gesundheitseinrichtungen in der Fläche.

Wir stärken die Honorierung ärztlicher und therapeutischer Leistungen im ambulanten Bereich, eine sprechende und patientenzentrierte Medizin und schaffen Anreize, auf unnötige technische Untersuchungen und Therapiemaßnahmen zu verzichten.

Wichtigstes Ziel einer guten stationären Versorgung der Zukunft ist, dass medizinische Qualität Vorrang hat vor marktwirtschaftlichen Interessen.

Gesundheitsberufe, Ausbildung und Forschung

Die ganzheitliche Betrachtung des Menschen und seiner Gesundheit soll in der Ausbildung sämtlicher medizinischer und anderer Gesundheitsberufe verankert werden.

Achtung und Respekt zwischen Behandler und Behandeltem sind dabei von zentraler Bedeutung.

Wir setzen uns für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Gesundheitsberufen und deren Ausbildung ein.

Wir sorgen dafür, dass Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen und im hausärztlichen Bereich durch bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und Fortbildung gefördert wird.

Jegliche Aus-, Weiter- und Fortbildung im Gesundheitsbereich muss unabhängig von Interessenskonflikten erfolgen. Durch die Industrie gesponserte Fortbildungen lehnen wir ab. Im Gesundheitssystem müssen unabhängige Mittel für Aus-, Weiter- und Fortbildung zur Verfügung gestellt werden.

Die interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe soll bereits in der Ausbildung gestärkt und in der Versorgung durch entsprechende Honoraranreize verbessert werden, um die derzeit vorhandenen Schnittstellenprobleme zu reduzieren.

Wir unterstützen die Stärkung der freien wissenschaftlichen Forschung in der Medizin durch mehr Transparenz und Offenlegung von Interessenskonflikten bei der Drittmittelvergabe.

Wir sorgen für die Begrenzung des Einflusses von Konzernen auf die freie Forschung und die Entflechtung der Hochschulforschung von industriellen Interessen.

Studiendesigns zur Zulassung neuer Pharmazeutika und neuer medizintechnischer Verfahren sollten sich an realen Lebensbedingungen orientieren.

Gesundheitsdaten und Datenschutz

Der Patient selbst ist Eigentümer und Verwalter seiner personenbezogenen medizinischen Daten. Er allein entscheidet über deren Verwendung und Weitergabe. Patientendaten sind ein schützenwertes Gut. Wir sind daher gegen eine zentralisierte Datenspeicherung. Patientenbezogene Daten dürfen weder vom Staat noch von Unternehmen zentral erfasst oder ausgewertet werden. Die allgemeine und zentrale Erfassung patientenbezogener Gesundheitsdaten über personenbezogene Krankheitsregister, Impfregister und Immunitätsregister sind abzulehnen. Die bestehenden Datenschutzgrundverordnungen müssen durchgesetzt und eingehalten werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass im Sinne der europäischen Grundrechte Charta:

Jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat.

Diese Daten nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden dürfen.

Jede Person das Recht hat, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und eine Berichtigung der Daten zu erwirken und dass

Die Einhaltung dieser Vorschriften von einer unabhängigen Stelle überwacht wird.

Jede Person hat das Recht, selbst frei über sich zu entscheiden, einschließlich der Verfügung über den eigenen Körper und die eigene Seele.

Für den Notfall notwendige Daten wie aktueller Medikationsplan, Allergien und wichtige Diagnosen können auf individuellen persönlichen Datenträgern (z.B. individuelle Gesundheitskarte, Mobiltelefon etc.) dezentral gespeichert werden. Eine zentrale Erfassung dieser personenbezogenen Daten ist weder erforderlich noch gerechtfertigt.

Eine zentrale Erfassung von personenbezogenen Patientendaten für Forschung und Epidemiologie muss höchste Ansprüche des Datenschutzes erfüllen. Die Teilnahme von Patienten an einer solchen zentralen Datenerfassung (z.B. für Registerstudien) bedarf der umfassenden Aufklärung und ausdrücklichen Einverständniserklärung der Betroffenen. Die personenbezogenen Daten dürfen nur für das jeweilige Forschungsprojekt verwendet werden.

Gesundheitssystem und Industrie

Die Wirkstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte und Diagnostika produzierende Industrie soll im Dienst des Menschen stehen. Wir fordern mehr Transparenz bei der Erforschung und Zulassung von Arzneimitteln. Alle Studiendaten zu Zulassungs- und Postmarketing-Studien müssen öffentlich verfügbar sein.

Die regionale Gesundheitsindustrie ist zu fördern, so dass alle Wirkstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte und Diagnostika soweit wie möglich in Europa hergestellt werden können. Bei einer Herstellung außerhalb von Europa muss sichergestellt sein, dass daraus keine Versorgungsengpässe

entstehen. Dies sichert Unabhängigkeit, Qualität, Wertschöpfung und Lieferketten. Die Abhängigkeit von internationalen Produktstätten in Asien sollte reduziert werden.

Die Einflussnahme der Medizinindustrie auf politische Entscheidungen durch Einbindung von Politikern in Aufsichtsräte oder über Beraterverträge lehnen wir entschieden ab.

2.3. Bildung und Kultur

2.3.1. Präambel

Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, sie darf nicht von wirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen bestimmt werden.

Selbstbestimmte Bildung fördert Persönlichkeitsentfaltung und Demokratie. Bildung hat in erster Linie den Selbstwert der sich Bildenden zu stärken.

Wir laden dazu ein, ermutigen und inspirieren dazu, das Bildungssystem zu einer selbstbestimmten und daher vielfältigen Bildungslandschaft zu wandeln.

Bildungsinstitutionen und Menschen, die diesen Wandel vollziehen, oder erst Schritte dorthin gehen wollen, unterstützen wir mit allem dazu Notwendigem.

2.3.2. Bildungsbegriff, Veränderung und Umsetzung

Bildungsbegriff

Bildung, die wir meinen, ist eng mit Persönlichkeitsentfaltung verbunden.

Persönlichkeitsentfaltung, wie wir sie begreifen, orientiert sich vorrangig an Begabungen, Interessen und Impulsen der Lernerden.

Weil jeder Mensch anders ist, fordert ein solches am Lernenden orientiertes Bildungsverständnis eine echte Vielfalt in der Bildungslandschaft. Diese Vielfalt wollen wir fördern.

Bildung heißt, sich ein Bild machen zu können, um im jeweiligen Lebensumfeld mit dem Leben gut und glücklich zurechtzukommen. An der Lebenswirklichkeit orientierte Lerninhalte stehen dabei im Vordergrund. Lernen geschieht vorrangig durch Erleben und Verinnerlichen, nicht durch Auswendiglernen. Denn erst eigenmotiviertes Hinterfragen und Erarbeiten fördert ganzheitliches Verstehen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Besuch von Kinderkrippen und Kindergärten vollständig aus Steuermitteln finanziert wird. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, setzen wir uns für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ein, ebenso für eine Kinderbetreuung, die sich an der Lebens- und Arbeitswirklichkeit der Eltern orientiert und die Betreuung der Kinder bis in die späten Nachmittagsstunden sicherstellt. In gleichem Maße sind Eltern zu unterstützen, die sich für die Erziehung in Eigenregie entscheiden.

Weil wir Bildung so begreifen, wandeln wir unser Bildungssystem grundlegend.

Veränderung

Den Übergang zu einer vielfältigen Bildungskultur ermöglichen wir, fördern wir und moderieren wir.

Dieser Übergang geht auf die Gegebenheiten vor Ort ein und berücksichtigt die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten.

Einen solchen Wandel auf Augenhöhe zu erreichen, ermöglichen wir gleichwürdiges Mitwirken und laden die Betroffenen dazu ein.

Keine Bildungseinrichtung muss, aber jede kann sich verändern und wird dabei unterstützt.

Damit gehen wir konsequent auf die Bedürfnisse, Anliegen und Interessen Einzelner ein. Wir verfolgen einen Ansatz, der zu nachhaltiger, wirksamer Selbstbestimmung einlädt.

Umsetzung

Dafür finanzieren wir viel mehr Lehrende und Lernbegleitende.

Wir stellen erfahrende professionelle Begleiter zur Verfügung, die den Wandel zu mehr Vielfalt unterstützen und begleiten können. Sie sind versiert in der Begleitung von Großgruppen in nachhaltigen Veränderungsprozessen.

Alle Bildungseinrichtungen erhalten umfassende Unterstützung mit Zeit, Geld und Personal auf dem Weg zu selbstbestimmteren Bildungsformen.

Zusätzlich zu den bestehenden Bildungseinrichtungen werden die Einrichtungen freier Lernorte gefördert.

Diesbezüglich werden Ausbildungsbetriebe finanziell und mit Kompetenzen unterstützt.

2.3.3. Programm

Eine Familienförderung darf sich nicht in einer finanziellen Zuwendung erschöpfen. Viel mehr als heute sind Angebote, die sich speziell an junge Familien richten, flächendeckend aufzubauen. Das beginnt mit Unterstützung der Eltern-Fortbildung, Konzepte zur föderalen Integrationsarbeit, örtlichen Angeboten zur Kinder- und Jugendpflege und der Instandhaltung von Schulen auf hohem technischem Niveau. Selbstbestimmte Bildung:

  • stellt den einzelnen Menschen in das Zentrum mit seinen Bedürfnissen, Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und Begabungen.
  • orientiert sich am Einzelnen. Sie richtet sich nach den individuellen Lernbedürfnissen, Lerninteressen, Lernfähigkeiten und Lernrhythmus aus.
  • gesteht jedem Lernenden seinen individuellen Lernplan zu, der angepasst ist an die individuelle Persönlichkeit.
  • ist immer auch Persönlichkeitsbildung, wobei eigenes Wohlbefinden und gelingende Lernbeziehungen zum Lehrenden oberste Priorität haben.
  • fördert Persönlichkeitsentfaltung, indem sie die Selbstwirksamkeit, das Selbstbewusstsein, das Selbstvertrauen, den Selbstwert, die Artikulationsfähigkeit, die Urteilsfähigkeit und die soziale Kompetenz stärkt.
  • ist Herzensbildung, weil die eigenen Gefühle, Wahrnehmungen, Reflektionen, Werte, die eigene Empathie, Selbstachtung und Selbstliebe fundamentaler Bildungsbestandteil ist und in größtmöglicher Achtsamkeit gelebt wird.
  • fördert die Verantwortungsfähigkeit dadurch, dass die Lernenden ihr Lernumfeld, ihre Lernform, ihre Lerninhalte und ihre Lernbeziehungen weitgehend selbst gestalten.
  • stärkt die Demokratie, sie vermittelt Wissen, Fähigkeiten und Selbstwert, um die demokratisch verfasste Gesellschaft aktiv mit zu gestalten.

Für die Unterstützung dieser weitgehenden Veränderung müssen wir die Investitionen in den Bildungssektor massiv steigern.

3. Umwelt und Verbraucherschutz

Präambel

Der Leitgedanke in der Umweltpolitik hat seinen Ursprung in den vier Säulen der Partei. Wir wollen eine Umweltethik, die die Natur umfassend einbezieht. Dabei soll nicht der Mensch im Mittelpunkt stehen, sondern der Gedanke, dass ich Natur und Mensch gegenseitig beeinflussen, wechselseitig wirken und voneinander abhängig sind. Deshalb soll menschliches Handeln danach bemessen werden, ob es die Integrität, Stabilität und die Schönheit der Natur bewahrt. Zentraler Aspekt ist der Gedanke, dass alles Lebende ein Lebensinteresse hat und in dieser Achtsamkeit behandelt werden soll. Dies macht auch Sinn, da der Mensch ein integrierter Teil der Natur ist. Jede Veränderung der Natur wirkt sich auf das Verhältnis des Menschen zur Natur aus und damit auch wieder auf den Menschen selbst. Kein Teil der Erde existiert für einen anderen Teil, sondern für sich selbst und ist deshalb elementar als zu respektierende Einheit zu sehen.

Es soll der Grundsatz gelten, dass nicht alle technischen Möglichkeiten tatsächlich eingesetzt werden sollen, die möglich sind, sondern das der Mensch sich freiwillig selbst beschränkt. Mögliche Entwicklungen sollen absolut offen und transparent aus allen Richtungen und ehrlich transportiert und diskutiert werden. Wenn sich negative Entwicklungen abzeichnen, muss auch der Weg zurück möglich sein, also die Erkenntnisfähigkeit über Fehlentwicklungen. Der Mensch soll sich jederzeit in einer einfachen Art und Weise über alles informieren können. Dabei sollen die Informationen und die Unterlagen dazu jederzeit öffentlich einsehbar sein. Alle Aspekte wie Vor- und Nachteile, Diskussionen, Änderungen, Neuerungen und auch Alternativen sollen dabei übersichtlich dargestellt, verständlich formuliert und präsentiert werden.

Nachhaltige Entwicklung

Die Ideen der nachhaltigen Entwicklung sind nicht neu. Es handelt sich um einen Begriff, der das schon seit langem diskutierte, ethische Programm bezeichnet, das sich mit der Wechselbeziehung von Menschen und Umwelt befasst, mit der Verantwortung, die jede Generation für die Zukunft hat.

Um wirklich nachhaltig planen und wirtschaften zu können, muss eine Kommune, eine Region, ein Unternehmen ihre/seine ökonomischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen gleichermaßen und gleichzeitig berücksichtigen. Und das nicht nur mit kurzfristiger, sondern mit langfristiger Perspektive und Zielsetzung. Sie muss den Gebietskörperschaften dabei helfen, saubere und umweltverträgliche Energiequellen und Technologien zu finden und einzusetzen. Technologien, die die Effizienz der Energienutzung erhöhen, die Verschmutzung verringern, z.B. organische Anteile (Arzneimittelreste) im Abwasser minimieren, die die Verwendung erneuerbarer Energien vorsehen und die unterschiedlichen Energiequellen in Form eines Energie-Mix erschließen. Es hat keinen Sinn, das Thema Energienutzung von den Themen Ökologie und Ökonomie zu trennen, Energienutzung, Umwelt und Ökonomie sind unauflösbar miteinander verbunden. Die Auswahl der Energiequellen, die eine Kommune, eine Region, ein Unternehmen trifft, hat unmittelbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt. Wirtschaftliche und ökologische Entscheidungen beeinflussen beinahe immer auch die Energienutzung.

Ein Hauptfokus ist darauf zu legen, dass Umweltschädigende Prozesse erst gar nicht entstehen. Vermeidung steht daher vor Verwertung oder Entsorgung, nicht anfallender Verbrauch vermeidet die Frage nach nachhaltiger Produktion. Gelangen umweltschädigende Stoffe nicht in die Umwelt, müssen sie erst gar nicht wieder herausgefiltert werden.

Umweltschutz

Wichtige Aspekte des Umweltschutzes sind der Schutz aller Ressourcen, wie Wasser, Boden, Luft, Natur. Aber auch die Abfallvermeidung, das Einsparen von Energie und Ressourcen, das nachhaltige

und menschliche Wirtschaften und vor allem auch die Aufklärung der Menschen über alle Kreisläufe, Wechselwirkungen und Zusammenhänge der Natur und Umwelt gehört dazu. Da Umwelt und Natur nicht mit den staatlichen Grenzen aufhören und viele umweltnegative Entwicklungen sich nicht nur auf den eigenen Staat und dessen Nachbarländer auswirken, müssen länderübergreifende Konzepte und Lösungen entwickelt werden.

Ein wichtiger Ansatz ist die Vermeidung statt der Verwertung und Entsorgung, so z.B. Vermeidung von Plastik, dessen Neutralisierung oder auch Wiederverwertung. Reparaturen oder Auffüllungen (z.B. Tintenpatronen) sollten günstiger sein, als neues Gerät. Stopp der Brandrodung, Fällung von großen Waldabschnitten, dafür gezielte Waldaufforstung. Der Ressourcenverbrauch von Fleisch ist sehr hoch, deshalb sollte der Fleischkonsum deutlich reduziert werden. Wir müssen weg von der Massentierhaltung und hin zu einer artgerechten Tierhaltung. Durch Förderung regionaler Produkte oder Bildung von autarken Systemen oder Kommunen können lange Transportwege und CO2 verringert werden.

Verbraucherschutz

Der Kunde soll über alle Inhaltsstoffe von Produkten verständlich und übersichtlich informiert werden. Das gilt für sämtliche Produkte. Gesunde und natürliche Lebensmittel sollten ausreichend und erschwinglich für alle sein, dass chemisch aufbereitete Lebensmittel keine Abnehmer mehr finden. Herkunftsort und Qualität der Produktion müssen deutlich ersichtlich sein. Medikamente und Impfungen müssen ausreichend und lang, aber in einer ethischen Art und Weise getestet werden, um Nebenwirkungen und Langzeit-Spätfolgen genau zu erforschen. Der Patient muss absolut verständlich, sachlich und lückenlos transparent informiert werden. Die freie Wahl des Arztes, Heilpraktiker oder Therapeuten muss gegeben sein. Die naturheilkundliche Behandlungsmethode sollte vorrangig behandelt werden. Homöopathische oder naturmedizinische Produkte sollten immer als Alternative zu schulmedizinischen Medikamenten möglich und jederzeit frei zugänglich sein. Die Haftung für Schäden und Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfungen, auch von defekten Geräten liegt beim Hersteller.

4. Inneres, Sport und Integration

4.1. Inneres

4.1.1. Präambel

Der Bürger soll ein freies und selbstbestimmtes Leben führen können. Hierbei sollen sich die staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre und in das öffentliche Leben auf das geringstmögliche Maß beschränken. Wir befürworten dezentrale Verwaltungsstrukturen, die den Landkreisen mehr Eigenständigkeit und menschennahe Politik ermöglichen. Eine Verschlankung der Regierungsbezirke zugunsten von einem Mehr an Bürgernähe. Jeder Bürger hat das Recht, in Freiheit, Sicherheit und Frieden zu leben.

Rechtsfreie Räume, z. B.: durch organisierte Kriminalität oder Korruption, bzw. „NO-GO Areas“ in Stadtvierten, darf es nicht geben.

4.1.2. Programm

Sicherheit

Wir fordern eine Stärkung der operativen Ebenen der Polizei vor Ort bei gleichzeitiger Reduzierung der Polizeiverwaltungen und Polizeipräsidien.

Neben dieser personellen Erhöhung der Polizeistärke vor Ort wollen wir deren Sachausstattung den Aufgaben entsprechend sicherstellen und verbessern.

Einen Einsatz von Bereitschaftspolizeikräften gegen friedliche Demonstranten lehnen wir entschieden ab, da dieser nur einen Keil zwischen Polizei und Bevölkerung treibt.

Die Überwachung öffentlichen Raums soll reduziert werden. Videoüberwachung mit z. B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katastrophen- und Zivilschutz

Die Vorsorge und Selbsthilfe im Falle von Katastrophenereignissen soll gestärkt werden.

Hierfür sollen neben einer aufgabengerechten Ausstattung der Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen an Gerät auch eine derzeit nicht mehr vorhandene ausreichende Bevorratung ab medizinischen Verbrauchsgütern, langlebigen Lebensmitteln und Betriebsstoffen erfolgen.

Wir fordern eine eigenständige Katastrophen- und Zivilschutzbehörde mit entsprechenden Kompetenzen im Einsatzfall.

Eine leistungsfähige Verwaltung

Wir möchten Behörden und Ämter so umfunktionieren, dass diese näher am Bürger agieren können und mit den nötigen personellen und materiellen Mitteln ausgestattet werden. Diese Umstrukturierung soll durch Verkleinerung der Führungsebenen und durch Reduzierung der Aufgaben der Regierungsbezirke zugunsten der Arbeitsebenen vor Ort ohne personellen Mehrbedarf stattfinden. Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.

Vereinskultur / Soziales / Ehrenamt

Der Amateursport und die Kulturvereine sollen deutlich gestärkt werden. Hierzu sollen den Gemeinden höhere zweckgebundene Mittel / Zuschüsse für die Schaffung und den Unterhalt von Sportstätten und Kultureinrichtungen bereitgestellt werden.

Dies wollen wir auch gleichermaßen für die durch Ehrenamtliche geführten Vereine mit sozialem Zweck sicherstellen.

Sport

4.2.1. Präambel

Sport ist mehr als nur ein Freizeitvergnügen, er ist einer der wichtigsten Bestandteile einer gesunden Gesellschaft. Schon in der Antike galt die körperliche Ertüchtigung als wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Entwicklung einer Persönlichkeit und so bereichert uns die Bewegung von der Krabbelgruppe bis zur Seniorengymnastik nicht nur körperlich, sondern auch seelisch und gesellschaftlich. Die vielfältige, positive Rolle des Sports gilt in vielen Bereichen zu beachten und zu fördern.

4.2.2. Programm

Sport und Gesundheit

Der Sport ist neben der Ernährung und dem Stressmanagement eine der wichtigsten Säulen der Gesundheit. Gerade im Bereich des Gesundheitswesens muss dessen Rolle verstärkt gefördert werden. Die Behandlung typischer, durch Bewegungsmangel verursachter Zivilisationskrankheiten sollte weniger durch einen medikamentösen und vermehrt über einen bewegungstherapeutischen Ansatz erfolgen und dementsprechend gefördert werden. Sporttherapeuten können in derartigen Bereichen durch ein individuelles Coaching nachhaltigere und damit auch kostengünstigere Therapieerfolge erzielen.

Sport und Bildung

Die körperliche Bildung ist eng mit der geistigen und seelischen Entwicklung eines Menschen verbunden. Sport ist daher ein essentieller Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Gerade im schulischen Bereich wird der Sportunterricht den gesundheitlichen Aspekten nur selten gerecht. Die gesundheitlichen Aspekte des Sports müssen vermehrt ins Visier genommen werden, um die Basis für eine gesunde Gesellschaft zu festigen.

Sport und Gesellschaft

Nichts wirkt so völkerverbindend wie der Sport, denn die Sprache des Sports wird von allen verstanden. Hierfür müssen jedoch keine Olympischen Spiele für Profis organisiert werden; ein vorurteilsfreies Miteinander kann auch in lokalen Turnieren erlebt werden. Das Sportfest ist in vielen Ländern Bestandteil des kulturellen Lebens und sollte auch in Deutschland abseits des hoch bezahlten Profisports wieder stärker in den Fokus rücken. Dies würde auch dem Breitensport zu mehr Aufwind verhelfen. Ziel ist es eine breite sportliche Gesellschaft zu fördern und nicht nur den Fokus auf einzelne Leistungssportler zu richten. Vereine gilt es vermehrt im Bereich des Breitensports zu fördern.

Sport und Nachhaltigkeit

Die regelmäßige Bewegung hat den nachhaltigsten Effekt für die Gesundheit, hingegen mangelt es bei der Umsetzung des sportlichen Freizeitvergnügens häufig an Nachhaltigkeit. Von billigen Wegwerf-Sportprodukten bis zum Raubbau an der Natur für den Erlebnisberg gibt es gerade im Sportbereich viel Handlungsbedarf. Ziel ist es, den Sport auf allen Ebenen naturverträglich zu gestalten, von der Produktion des Sportgerätes bis zur Gestaltung von Sportstätten. Naherholungsräume sollen verstärkt zu lebenswerten Freizeitbereichen ausgebaut werden, um die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen und den touristischen Massenbewegungen an Wochenenden entgegen zu wirken.

Integration

4.3.1. Präambel

Integration zählt zu einer der wichtigsten gesellschaftlichen Themen. Die Diskussion darüber verengt sich meist auf die Eingliederung von Migranten in die deutsche Gesellschaft. Betrachtet man die Definition des Begriffs im Duden, so wird offensichtlich wie komplex die Thematik ist, denn in der Soziologie bezeichnet Integration die Verbindung einer Vielheit von einzelnen Personen oder Gruppen zu einer gesellschaftlichen und kulturellen Einheit. Dies zeigt bereits, wie problematisch der Begriff Integration ist, da das Endprodukt der Integration eine gesellschaftliche und kulturelle Einheit ergeben soll. Genau von dieser kann in der Lebensrealität nur selten gesprochen werden, denn sowohl die Gesellschaft als auch die Kultur sind im stetigen Wandel begriffen und von Region zu Region sehr unterschiedlich. Integration soll die Vermeidung von Ausgrenzung leisten, das heißt, niemanden aus der Gesellschaft auszugrenzen. Die Grundlage hierfür bietet das Grundgesetz, welches ein friedliches Zusammenleben regelt, mit Rechten und Pflichten, die für alle gelten. Die Bedürfnisse sowohl des Individuums als auch der Gesellschaft gilt es zu schätzen. Integration ist dabei ein achtsamer und wechselseitiger Prozess, um ein friedliches Zusammenleben zu fördern.

4.3.2. Programm

In jedem gesellschaftlichen Bereich gilt es das Miteinander zu fördern.

Kultur

Im Bereich der Kultur gilt es zum einen, regionale Traditionen zu schätzen und zum anderen, Toleranz gegenüber anderen Kulturen aufzubauen. Interkulturelle Veranstaltungen sollen gefördert werden, m um Vorurteilen entgegenzuwirken und um die eigenen Traditionen zu vermitteln.

Bildung und Erziehung

Bildungs- und Erziehungseinrichtungen mit inklusiven Angeboten sollen gefördert und den Anforderungen entsprechend ausgestattet werden. Die Integrationsarbeit an Schulen gilt es wert zu schätzen und bedarfsgerecht zu unterstützen.

Sport

Die völkerverbindenden Eigenschaften des Sports gilt es zu nutzen, um gerade im Breitensportbereich Offenheit und Toleranz gegenüber anderen zu fördern. Vereinsarbeit soll hier in besonderen Maßen unterstützt werden.

Arbeit

Gerade die Arbeitswelt spielt eine entscheidende Rolle beim Thema Integration.

Firmen, die sich in besonderen Maßen um das respektvolle und friedliche Miteinander bemühen, sollen gefördert werden.

5. Wohnen, Bau und Verkehr

5.1. Präambel

Wir verfolgen einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem Lebensraum mit einem ganzheitlichen Ansatz zum Thema Wohnen, Bau und Verkehr. Unser Ziel ist das Grundrecht eines jeden auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und eine umweltschonende Vernetzung und Nutzung aller Verkehrsmittel zur Anbindung der ländlichen Räume an größere Städte und Ballungszentren.

Eine sichere und dezentrale Grundversorgung mit Strom und Wasser muss im Rahmen der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand bleiben. Wir wollen einen sparsamen Umgang mit allen Ressourcen erreichen und den Kreislauf von ständigem „höher-schneller-weiter“ im Sinne einer nachhaltig wirtschaftenden Gesellschaft verlangsamen. Hierzu müssen auch die Ansprüche und Voraussetzungen in den Bereichen Wohnen, Bau und Verkehr angepasst werden.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist aus Gründen des Umweltschutzes, der Familienförderung, der Reduzierung des Verkehrsaufkommens, der Energiepolitik, der Ressourcenschonung und vielen anderen Gründen attraktiver zu gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass Schüler, Rentner und junge Familien Einrichtungen des ÖPNV kostenlos nutzen können. Im ländlichen Raum setzen wir uns ein für die Förderung flexibler ÖPNV -Systeme, beispielsweise den Einsatz von Kleinbussen oder Taxen. Dem Ausbau, der Verbesserung und der sinnvollen Abstimmung des Radwegenetzes ist die gleiche Priorität einzuräumen wie dem Ausbau der Straßen.

5.1.1 Programm

Unser Wohnraum – unser Lebensmittelpunkt

Ein angemessener und bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht für jeden.

Die Arbeit muss zu den Menschen kommen und die Ballungsräume sind zu entflechten. Das Wohnen im ländlichen Raum muss attraktiv gestaltet werden, indem wir u.a. die Verkehrsanbindung, die Anbindung an das Internet und die medizinische Versorgung erhalten und verbessern.

Unser Zuhause muss ein sicherer und lebenswerter Rückzugsort sein können.

Landschaften – unser Lebensraum

Wir wollen keine Zersplitterung von Landschaften und Lebensräumen, sondern den konsequenten Erhalt und Schutz der noch vorhandenen natürlichen Lebensräume sowie eine ersthafte und messbare Verringerung des Flächenverbrauchs durch Verkehrswege und Gewerbe- bzw. Industriegebiete sowie Anlagen der regenerativen Energien.

Freie Wahl der Verkehrsmittel

Jeder soll die freie Wahl des für ihn sinnvollsten Verkehrsmittels haben. Wir wollen keine einseitige Bevorzugung und/oder Förderung von Mobilitätsansätzen. Die Funktionalität der Mobilität ist den Vordergrund zu stellen.

Mobilität auf der Straße

Im Mittelpunkt steht vorzugsweise die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit von Bestandstraßen wie Autobahnen, Bundes- und Kreisstraßen sowie nachgeordneter Verkehrswege. Ein Neubau kann und darf nur noch selektiv bei Anwendung restriktiver Planungsgrundsätze erfolgen. Weiter wollen wir lärmmindernde Fahrbahnbeläge für alle zukünftigen Neu-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen zwingend vorsehen.

Mobilität auf der Schiene

Auch hier streben wir die Leistungserhöhung und Bestandsertüchtigung der bestehenden Schienenverkehrswege an. Wo es wirtschaftlich Sinn macht, soll eine Taktverdichtung v.a. im ländlichen Raum erzielt werden. Die Schiene ist grundsätzlich zu fördern. Die derzeit bestehenden komplizierten und langwierigen Planungs- und Bauzeiten sind wirksam zu reduzieren.

Mobilität auf dem Fahrrad

Die Entwicklung angepasster Fahrradverkehrskonzepte auf regionaler und kommunaler Ebene und der Ausbau des Radwegenetzes sind zu intensivieren, ohne die anderen Verkehrsträger zu sehr zu beschränken. Stadtteilübergreifende eigenständige „Velo-Routen“ nach niederländischem Vorbild, sichere Radwege und Entschärfung von Unfallschwer-punkten sowie ausreichend Abstellplätze im privaten und öffentlichen Bereich, insbesondere auch bei und in Verkehrsmitteln, sind zu schaffen.

Luftverkehr

Einen weiteren Ausbau von Flughäfen und eine Erhöhung von Passagierzahlen sehen wir als nicht zielführend an und fordern, innerhalb Deutschlands weitestgehend auf Flüge zu verzichten und insbesondere die realen Kosten auf die Flugpreise umzulegen.

Sicherstellung der Grundversorgung der Menschen

Die Grundversorgung der Bevölkerung u.a. mit Strom, Wasser und Internet ist im Rahmen der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand zu schaffen und zu betreiben. Sie soll nicht den Wettbewerbsgrundsätzen geopfert werden. Eine Dezentralisierung ist überall, wo möglich, zu realisieren. Insbesondere Wasser ist als Gemeingut unveräußerlich. Öffentlich private Partnerschaften sollen in den Bereichen Straße und Schiene sowie Schulen oder sonstigen öffentlichen Gebäuden möglich sein.

Wirtschaft und Infrastruktur

Durch Förderung regionaler Strukturen wollen wir die Möglichkeit der Erhöhung der Fertigungstiefen in der Industrie erhöhen und somit Schwer- und Pendlerverkehre verringern. Eine Bündelung von Planungshoheiten z.B. für Industrie- und Gewerbegebiete sowie Anlagen der regenerativen Energien soll den Flächenverbrauch eindämmen und Beeinträchtigungen unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft weitestgehend verhindern. Dies ist mit einer Neuordnung der Gewerbesteueraufkommen und -verteilung zu verbinden.

Nachhaltigkeit

Alle Verkehrsmittel sind unter Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes zu bewerten und deutlich länger zu nutzen. Es sollen z.B. keine Anreize geschaffen werden, noch uneingeschränkt nutzbare Autos mit Verbrennungsmotoren durch hochsubventionierte E-Mobile zu ersetzen. Wir wollen weg von der Wegwerfmentalität.

Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

5.3.1. Präambel Wirtschaft und Landesentwicklung

Wirtschaft ist ein Schlüssel für Wohlstand und auch Freiheit. Sie bestimmt sehr stark unser Leben und muss deshalb auch aktiv mit einem politischen und rechtlichen Rahmen gestaltet und an den gesellschaftlichen Werten orientiert werden.

Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, genauso der Erhalt der Natur. Wir streben eine moderne Form der Sozialen Marktwirtschaft an, die Solidarität aber auch Nachhaltigkeit und Lebensqualität verwirklicht. Wir stehen für einen freiheitlichen Markt in Kombination mit gesellschaftlichen Werten.

Verlust von Arbeit ist auch Verlust von Freiheit. Menschenwürdige Arbeit ist wichtig, um sich als Teil der Gesellschaft zu fühlen und fördert die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt. Sie darf weder die Menschen noch die natürlichen Lebensgrundlagen ausbeuten bzw. zerstören. Wir setzen uns daher für solidarisches und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften und für fairen Handel ein. Damit dieser Anspruch umfassend gilt, streben wir an, dass eingeführte tierische Erzeugnisse und alle anderen Produkte den gleichen Aufzucht- und Herstellungsstandards genügen müssen, wie inländische Erzeugnisse. Das Wirtschaftsleben beruht auf individueller Initiative und Interessenausgleich. Es darf deshalb nicht vom Staat gelenkt werden und muss auf gegenseitigen Absprachen der Wirtschaftsteilnehmer und auf freier Preisbildung beruhen. Wirtschaftliches Wachstum ist kein Ziel an sich. Wir setzen uns ein für Konzepte der Postwachstums-Ökonomie, insbesondere die Reparatur oder einfache Wiederverwertbarkeit von Erzeugnissen, die Förderung der Selbstversorgung, die Unterstützung regionaler Märkte durch Regionalwährungen, der Intensivierung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Erzeugnissen und der Unterstützung von Projekten und Forschung zur Nachhaltigkeit. Produkte mit geplanter Obsoleszenz sind von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. Solange die Ausbeutung der Menschen in andere Länder verlegt wird, ist Globalisierung kein erstrebenswertes Ziel. Wir räumen aus ökologischen Gründen und aus Gründen des Bestandschutzes kleinerer und mittlerer Unternehmen der lokalen Wirtschaft Vorrang ein vor international tätigen Konzernen. Öffentliche Ausschreibungen sollen nicht nur nach monetären Aspekten erfolgen, sondern regionalen Anbietern den Vorzug geben, wenn diese vergleichbaren Leistungen wirtschaftlich vertretbar erbringen können. Der Inverkehrbringer eines Produktes oder einer Dienstleistung haftet grundsätzlich für deren Schäden. Eine Haftungsfreistellung bietet Anreize zur Verminderung der Sorgfaltspflicht, bedeutet eine Marktverzerrung und ist daher abzulehnen. Wenn eine Institution ein nachgefragtes Angebot bietet, benötigt sie keine Mitgliedschaften unter Zwang. So wie wir Zwangsgebühren für öffentlich-rechtliche Medienanstalten ablehnen, lehnen wir Zwangsmitgliedschaften in Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern ab.

5.3.2. Programm Wirtschaft und Landesentwicklung

  • Das Grundprinzip des Wirtschaftens sollte ein freier Markt mit vielen gleichwertigen Akteuren sein. Fairer Wettbewerb statt Kartellbildung; keine Marktmacht von Monopolen.
    • Der Markt muss so gestaltet werden, dass er den Menschen dient und nicht umgekehrt.
  • Gesellschaftliche Werte und das Allgemeinwohl sollen durch Wirtschaftspolitik und das konkrete Wirtschaften verwirklicht werden. Dies erfordert eine intelligente Gestaltung des marktwirtschaftlichen Rahmens.
  • Bildung verbessern und Kinder nach ihren Fähigkeiten fördern haben Priorität. Stärkung der sozialen Kompetenzen mit Einbeziehung der neurologischen Erkenntnisse für Schul- und Unterrichtskonzepte gehören ebenfalls dazu. Die Ressource Deutschlands ist Bildung, Knowhow und Lösungskompetenzen.
  • Stärkung und Unterstützung mittelständischer Unternehmen.
  • Unternehmen sollten im Eigentum der Unternehmer oder Mitarbeiter sein und sollten selbstbestimmt wirtschaften können.
  • Demokratische Teilhabe und Partizipation in der Wirtschaft soll gefördert werden (Anreize setzen).
  • Abbau von Bürokratie.
  • Bereiche wie Bildung, Bahn, ÖPNV, Energie (Strom, Gas, Wasser…), Post Telekommunikation, Datenzugang, Naturschätze und kommunaler Wohnungsbau sollen grundsätzlich in öffentlicher Hand sein. Dafür keine Gewinnerzielung und kein Missbrauch von technischen Monopolstellungen.
  • Die öffentliche Daseinsvorsorge (Rente, Pflege …) soll sichergestellt und garantiert werden und ist gegenüber der privaten Daseinsvorsorge zu priorisieren.
  • Lebenswichte Ressourcen sollen nicht patentiert oder kommerziell ausgebeutet werden.
  • Unternehmen, die in Deutschland Geschäft machen, müssen auch hier besteuert werden; keine Umgehung einer fairen Besteuerung. Dadurch haben lokale Unternehmen auch mehr Möglichkeiten, Mitarbeiter zu beschäftigen.
  • Nachhaltige Produkte sollen durch einen niedrigen Steuersatz gefördert werden, schädliches Wirtschaften soll durch einen hohen Steuersatz belastet werden. Keine Auslagerung von Kosten an Andere, an die Natur oder zukünftige Generationen. Schadwirkungen sollen in der Gesamtkalkulation und den Gesamtkosten berücksichtigt werden.
  • Nachhaltigkeit in Beschäftigungsverhältnissen sowie langfristige Entwicklung und Mitarbeiteranstellung hilft Unternehmen Knowhow aufzubauen und Fehler zu vermeiden. Somit ist dies auch ein positiver Wettbewerbsfaktor.
  • Finanzieller Unterschied zwischen Menschen, die arbeiten und denen, die nicht arbeiten, muss gegeben sein.
  • Es sollen Wege erarbeitet werden, Wirtschaft und Politik vom Diktat der Finanzmärkte zu befreien.
  • Es müssen klare Regeln für Subventionen gelten, damit nicht Gewinne privatisiert und Verluste vergemeinschaftet werden.
  • Wiedereinführung des Trennbankensystems; Trennung von Kreditinstituten von Investitionsbanken zur Vermeidung von Finanzblasen.
  • Freihandelsabkommen wie CETA und Mercosur sollen nicht unterzeichnet werden. Bestehende Handelsabkommen sollen durch gerechten Welthandel ersetzt werden.
  • Transparenz und Aufklärung über Nachhaltigkeit von Produkten soll gegeben sein.
  • Sicherheit zukünftiger Versorgung soll gewährleistet sein.
  • Re-Lokalisierung von Wirtschaftstätigkeiten in gesellschaftlich lebenswichtigen Bereichen.
  • Kleinbäuerliche und ökologische Landwirtschaft sollen gefördert werden.
  • Rücknahme aller unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen, auch im Bereich Wirtschaft.
  • Staatliche Subventionen und Förderungen sollen gesellschaftsdienlich vergeben werden.

6. Energie

6.1. Präambel Energie

Die richtige Gestaltung der Energieversorgung der Zukunft ist essenziell wichtig für Wohlstand, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Umwelt und Klima.

Es gibt dazu aber keine eindeutig ideale Lösung. Im Moment ist ein Energie-Mix notwendig und ein Anstoßen und Umsetzen einer Entwicklung für die Zukunft.

6.2. Programm Energie

  • Energieeinsparung soll bevorzug werden. Energie, die nicht benötigt wird, muss nicht erzeugt werden und hat keine Schadwirkung. Daher sollen Energiesparmaßnahmen begünstigt werden und durch Besteuerung von nicht sinnvollem Energieverbrauch ein Regelungsmechanismus eingebaut werden.
  • Nachhaltige Energie soll priorisiert und wo nötig gefördert werden.
  • Photovoltaik / Solarenergie soll ausgebaut und nicht besteuert werden. Es soll ein Anspruch auf Einspeisung und finanzielle Förderung der Einspeisung von Solarenergiegewinnung auf Dächern geschaffen werden.
  • Windenergieausbau soll in Eigenverantwortlichkeit der Kommunen erfolgen. Diese stimmen sich mehrheitlich mit den Bürgern/innen ab und bei Unterschreitung von Mindestabständen entscheiden die Betroffenen über die Einrichtung der Windkraftanlage.
  • Biomassekraftwerke sollen nur für Bioabfälle gefördert werden.
  • Erdwärme soll, wo sie sinnvoll und möglich ist, bevorzugt werden. Sie ist eine natürliche Energiequelle.
  • (Passive) Geothermie-Anlagen sollen nur da gebaut werden, wo die notwendigen Bohrungen mit hoher Sicherheit ohne Zerstörung und negative Beeinflussung bleiben. Mögliche Störungen (Infraschall) sollen untersucht und vermieden werden.
  • Blockheizkraftwerke sollen gefördert werden, sofern sie mit Biokraftstoffen betrieben werden.
  • Fracking soll grundsätzlich verboten werden.
  • Wasserstofferzeugung aus überschüssigem Strom soll gefördert werden. Dies kann ein wichtiger Teil der für die Ergänzung zu Solar- und Windkraft nötigen Energiespeicherung sein. Wasserstofferzeugung aus Biomasse soll gefördert werden.
  • Wasserstoff soll auch die bevorzugte Energieform der Zukunft für den KFZ-Verkehr werden.
  • Große Batteriespeicher und Forschung für geeignete Batterien sollen gefördert werden, da sie einen Beitrag zur Ergänzung der Wind- und Solarenergie bilden können.
  • Künstliche Photosynthese soll erforscht und genauer untersucht werden.
  • Gaskraftwerke / Erdgaskraftwerke sollen zunächst als Reserve und für die Energieversorgung bei ungenügender erneuerbarer Energie eingesetzt und ggf. zusätzliche gebaut werden. Sie sollen jedoch so schnell wie möglich durch Kraftwerke ohne fossile Brennstoffe ersetzt oder mit regenerativem Gas betrieben werden.
  • Fossiles Kerosin (Flugbenzin) soll genauso besteuert werden wie Benzin.
  • Für große Schiffe sollen Abgasreinigungssysteme vorgeschrieben werden. Es sollen höhere Liegegebühren für Schiffe mit schlechten Abgaswerten erhoben werden.

7. Wissenschaft, Forschung und Kunst

7.1. Präambel

Wissenschaft ist das Fundament unserer Kultur, der geistigen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Kulturkreises in der Zeit seit der Aufklärungs-Epoche. Ihr Wert ist auch für unsere Zukunft nicht zu unterschätzen.

Leider ist auch die Wissenschaft heute zu einem Instrument von Interessensträgern geworden. 5/6 der Forschungsgelder in Deutschland sind weisungsgebunden. Das bedeutet, nur 1/6 der Forschung erfüllt noch das Kriterium der Ergebnisoffenheit.

Die letzte Grenze des Erträglichen wurde überschritten, als die Bundesregierung mit öffentlichen Geldern eine wissenschaftliche Studie beauftragt hat, die zur Ängstigung der Bevölkerung verwendet werden sollte und Druck auf das Paul-Ehrlich-Institut ausgeübt hat, um Impfstoffe freizugeben, die unter normalen Umständen nie freigegeben worden wären. Wissenschaft und Forschung dürfen nicht mehr für kommerzielle Interessen oder politische Beeinflussung missbraucht werden. Es muss der Nutzen für die Umwelt, den Menschen und die Gesellschaft die Triebfeder der Weiterentwicklung sein. Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung, die mit Mitteln der Gemeinschaft erzielt wurden, verbleiben im Eigentum der Gemeinschaft und sind dieser zur Verfügung zu stellen.

Daher fordern wir eine freie, unabhängige Wissenschaft wiederherzustellen. Das ist die Voraussetzung für eine zukunftsfähige, prosperierende Gesellschaft, für zukünftigen Wohlstand und wird auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Kunst ist ein sehr wichtiges Element der Kultur und eines lebenswerten Lebens.

Sie soll daher gefördert und vor dem Niedergang durch eine Pandemie-Krise bewahrt werden.

7.2. Programm

  • Unabhängige Wissenschaft soll wiederhergestellt werden.
  • Universitäten und deren Forschung sollen zu 100% aus nicht weisungsgebundenen Geldern finanziert werden. Gesponserte Universitätsteile werden in öffentliche Hand überführt.
  • Gemeinschaftliche Zulassungsstellen für Produkte sollen zum Gemeinwohl geschaffen werden. Diese werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Jeder kann dort etwas für ein Zulassungsverfahren vorschlagen. Ziel ist eine unabhängige Zulassung und Wirkungsbeurteilung. Ein Patentschutz besteht in diesem Fall nicht.
  • Neutralität, also Ergebnisoffenheit der Untersuchung, damit Neutralität der Personen zumindest im Sinne frei von Interessen an einem bestimmten Ergebnis sein kann.
  • Beauftragung und Finanzierung der Studien muss durch unabhängige Organisationen erfolgen (frei von Lobbyismus, Interessenkonflikten).
  • Annahmen und Grundlagen einer wissenschaftlichen Arbeit müssen transparent sein. Deshalb Betrachtungen und Auflistung der Vorannahmen, auf denen die Untersuchungen und Schlussfolgerungen gründen.
  • Priorisierung empirischer Untersuchungen gegenüber dialektischen Untersuchungen.
  • Klare Trennung von Tatsachen und Meinungen. Annahmen und Schlussfolgerungen sind klar zu formulieren und von den Untersuchungsergebnissen zu unterscheiden (statt Meinungen als Tatsachen zu verkaufen).
  • (Muss-)Angaben darüber, ob eine Studie durch Replikationen bestätigt wurde oder nicht.
  • Unsicherheitsfaktoren durch Beeinflussungen des Beobachters und der Messung müssen berücksichtigt werden.
  • Optimale Auflistung nicht berücksichtigter Einflussfaktoren, die von anderen als relevant angesehen werden. Optionale Auflistung anderer möglicher Schlussfolgerungen aus anderen Vorannahmen heraus.
  • Kunst soll gefördert werden.
  • Ein Hilfsprogramm für Künstler, die in der Pandemie-Krise einen erheblichen Einkommenseinbruch erlebt haben, soll aufgesetzt werden, mit Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten.
  • Für Kunsthäuser, Theater usw. sollen Hilfsprogramme aufgesetzt werden, die einen Konkurs verhindern. Auch Möglichkeiten für ein Aussetzen von Pachtzahlungen sollen ermittelt und ausgeschöpft werden.

8. Digitales

8.1. Präambel

Über der Machbarkeit stehen für uns immer die menschlichen / gesellschaftlichen Grundwerte. Sie sollen dieBasis der alltäglichen Entscheidungen sein.

Wir wollen eine Digitalethik, welche die gegenwärtige und die zukünftige Freiheit, Menschenwürde und Verbesserung der Lebensqualität der einzelnen Menschen und der Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt.

Technischer Fortschritt soll vom Grundsatz „die Technik dient der gesamten Gesellschaft“ geleitet sein. Insbesondere darf die Technik nicht dazu dienen, Menschen zu übervorteilen, zu unterdrücken, zu zensieren, zu steuern, zu kontrollieren…

Totale Transparenz von Bürgern/innen widerspricht dem Grundgesetz und den gesellschaftlichen Werten, darüber hinaus schafft sie ein Machtungleichgewicht bei denen, die Zugang zu den Daten haben. Dies ist daher im Sinn der Machtbegrenzung abzulehnen. Informationelle Selbstbestimmung hat auch im Zeitalter der Digitalisierung zu gelten.

8.2. Programm

  • Unabhängigkeit
  • Souveränität durch selbst kontrollierte, sichere IT für Europa. Unterstützung der Gaia-X Idee. Integration von amerikanischen und chinesischen Konzernen in das Gaia-X Projekt ist abzulehnen.
  • Open Source soll genutzt und gefördert werden, auch die genossenschaftliche Finanzierung und Organisation von Open Source Software.
  • Unabhängige Review- und Zertifizierungsstelle für Datensicherheit, die auf Hintertüren und Anfälligkeiten prüft. Für Software und Hardware, auch Internet of Things.
  • Keine anlasslose Überwachung und Vorratsdatenspeicherung. Einzelüberwachung mur mir strenger staatlich-juristischer Kontrolle. Das Briefgeheimnis gilt auch im digitalen Bereich.
  • Keine Massenüberwachung, Bewegungsprofile und biometrischen Überwachung, Unterstützung der Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung.
  • Kein Social Scoring. Bürger bleiben frei und selbstverantwortlich.
  • Keine Zensur, kein Uploadfilter, keine Verhinderung von Meinungsäußerung ohne Rechtsverfahren.
  • Keine im Körper verankerte digitale Identifikation oder Speicherung, auch nicht für Zugangs-/Schließsysteme oder Pass.
  • Kein direkter oder indirekter Zwang zu einem Eingriff in den menschlichen Körper. Kein digitaler Upgrade-Wettbewerb durch leistungserweiternde Technik.
  • Digitale Technik zur Behebung oder Kompensation körperlicher Behinderungen soll gefördert werden.
  • Neutrale und unabhängige Untersuchungen zu möglichen Schadwirkungen von Technik, z.B. 5G. Forschung zur Entwicklung garantiert humanverträglicher Übertragungstechnik.
  • Netzneutralität. Zugang zu Internet und Informationsquellen für jeden Bürger/in. Ausbau des schnellen Internets für jeden Haushalt.
  • Nutzungsgrad von IT und Bildschirmzeit soll sich nach modernen Erkenntnissen der Psychologie und Neurologie richten. Entwicklung der Kinder soll im Vordergrund stehen, auch Entdigitalisierung, wo förderlich.
  • Produktivitäts- und Wertsteigerungen durch Technik sollen der Breite der Bevölkerung zugänglich sein und zu allgemeinem Wohlstand führen. Plattformökonomie: Kein Umgehen von sozialer Absicherung durch Internet- und App-Plattformen. Abhilfe durch geeignete, unbürokratische Maßnahmen.
  • Roboter und KI sollen zum allgemeinen Wohlstand und nicht zur Verarmung weiterer Bevölkerungsschichten führen. Es soll ein gerechtes und gleichzeitig technologieförderndes System erarbeitet werden.
  • Auch für KI und Robotik gilt, dass gesellschaftliche Werte über der technischen Machbarkeit stehen. Es sollen ethische Grundsätze gelten, zunächst angelehnt an die Robotergesetze von Isaac Asimov. Zur genauen Definition ethischer Regeln für KI, Roboter und Drohnen soll eine Kommission unabhängiger Wissenschaftler unter Einbeziehung eines Bürgerrats tagen.
  • Kein Einsatz von selbständig handelnden KI, Robotern oder Drohnen für Kriegseinsatz oder Tötung menschlichen Lebens. Erweiterung der Menschenrechte, ähnlich dem Verbot des Einsatzes von Giftgas.
  • Eine Währung muss unabhängig, sicher anonym und wertstabil sein. Daher fordern wir die Verpflichtung zur Annahme von und Garantie von Bargeld.
  • Geschäftliche Zahlungen können in rein digitaler Form durchgeführt werden und eine Automatisierung in der Steuererfassung ermöglichen. Es darf aber nicht möglich sein, durch Kontosperrung jegliche Zahlung zu verhindern.

9. Justiz

9.1. Präambel

Wir wollen zurück zu den rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes.

Das Gesetz soll dem Bürger dienen und nicht der Bürger dem Gesetz. Jedem Bürger muss die Erlangung seines Rechtes zu überschaubaren Kosten möglich sein. Der gesellschaftliche Wandel ist auf vielen Ebenen erkennbar, sei es kulturell, technisch, wissenschaftlich, politisch oder international. Allein im Rechtssystem werden einmal getroffene Entscheidungen nur selten den laufenden Entwicklungen angeglichen. Wir halten es für geboten, jedes Gesetz mit Ausnahme des Grundgesetzes mit einem zeitlichen Geltungsbereich zu versehen. Insbesondere sind dahingehend zunächst Gesetze zu prüfen, die die Rechte der Bürger einschränken oder die eine Abgabe der Bürger an die öffentliche Hand zum Inhalt haben.

Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Staatsanwaltschaften bescheinigt, dass sie nicht unabhängig von politischer Einflussnahme durch die Exekutive, insbesondere die politisch besetzten Justizministerien, sind. Dieser unwürdige Zustand ist unverzüglich abzuschaffen. Eingriffe der Politik auf die Rechtsprechung sind ohne Ausnahme zu unterbinden, im Falle der Zuwiderhandlung strafrechtlich zu sanktionieren.

Das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland wird weder durch eine öffentliche Bewerbung noch durch freie Wahlen vergeben. Wir setzen uns für die Wahl des Bundespräsidenten durch die Wähler ein.

9.2. Programm

Gewaltenteilung

Eine Gewaltenteilung findet faktisch nicht mehr statt, solange die Parlamentsmehrheit die Regierung stellt, unterstützt und sich aus ihr rekrutiert. Ziel ist eine deutliche Trennung von Legislative und Exekutive, was zum Beispiel eine Trennung von Mandat und Amt erfordern würde. Der Fraktionszwang ist auszuschließen. Damit einher geht gleichermaßen die Frage der politischen Immunität von Regierungsmitgliedern. Weil Regierungsmitglieder zumeist zugleich Abgeordnete sind, genießen sie politische Immunität. Die strikte Trennung von Mandat und Amt würde die quasi „automatische“ Immunität der Mitglieder der Regierung beenden.

Eine flankierende Maßnahme ist in einer deutlichen Verkleinerung des Bundestages zu sehen.

Strafverfahren

Das Strafverfahrensrecht bedarf einer juristischen Kernsanierung. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Exekutive (Ministerium der Justiz) muss viel deutlicher gewährleistet werden. Unabhängige und selbstständige Ermittlungsrichter müssen installiert werden. Eine Trennung des Richters des Zwischenverfahrens, also desjenigen Richters, der über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft befindet und die Entscheidung über die Zulassung zur Hauptverhandlung trifft, und desjenigen Richters, der dann das Hauptverfahren/Hauptver-handlung tatsächlich führt, ist geboten.

Im Strafverfahren vor dem OLG findet derzeit keine Protokollierung des Verhandlungsablaufs statt. Der Richter entscheidet, was zu Protokoll festgehalten wird. Zwingend erforderlich ist eine Protokollierungspflicht auch im OLG Strafverfahren.

Beweisaufnahmen in allen Gerichtszweigen

Hier wäre ein völlig neuer Ansatz wichtig. Bislang verhält es sich so, dass die Beweisaufnahmen in allen Gerichtszweigen von den Gerichten / Richtern selbst dominiert werden. Den Parteien, insbesondere deren rechtlichen Vertretern (insbesondere Rechtsanwälte/innen), kommt hierbei nur eine untergeordnete Rolle zu. Überlegenswert wären eigene Ermittlungsrechte der Anwaltschaft, z.B. im Verbund mit dem Recht, Zeugen vorzuladen. Ein solcher Ansatz bricht aber mit sämtlichen bisherigen Traditionen.

Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene

Die Befähigung zum Richteramt erfordert lediglich zwei juristische Staatsexamen. Richter können somit unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in den Richterdienst (Richter auf Probe) berufen werden. Es fehlt hier oftmals jegliche Berufs- und Lebenserfahrung. Ein neuer Ansatz läge darin, die Zulassung zur Richterschaft davon abhängig zu machen, dass zuvor eine praktische Tätigkeit, z.B. fünf Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt, ausgeübt wurde.

Reform des Wahlsystems

Eine Reform des Wahlsystems steht an. Mit Maßgabe der Aufstellung eines Direktwahlkandidaten einerseits und der Erstellung von Landeslisten andererseits, herrscht derzeit eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältnismäßigkeitswahlrecht. Die damit versprochene Ausgewogenheit entfaltet aber nicht nur Vorteile. Aufgrund der Landeslisten bietet sich für Kandidaten die Möglichkeit einer Wahl auch dann an, wenn sie in ihrem Wahlbezirk nicht die Mehrheit erlangt haben. Die Direktwahl verspricht nicht nur eine nähere Beziehung der Wählerschaft zum jeweiligen Kandidaten, sondern auch dessen vermehrte Verantwortlichkeit diesen gegenüber. Der Kandidat, der über Landeslisten eingezogen ist, hat hingegen in erster Linie eine Verantwortlichkeit seiner Partei gegenüber, nicht aber seinen Wählern.

Abstimmungen

Nach Art.20 II GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Die Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Zur Notwendigkeit einer Reformierung des Wahlsystems wurden bereits oben Ausführungen gemacht. Notwendig ist auch die Einführung von Abstimmungen auf Bundesebene. Dies wird im Augenblick vollkommen vernachlässigt. Volksentscheide sind bis auf wenige theoretische Ausnahmen bislang nicht vorgesehen.

Eine Abberufung des Bundestages, sowie einer schlecht geführten Bundesregierung per Volksentscheid wäre denkbar.

Flankierende Maßnahmen

Maßnahmen der politischen Bildung müssen gefördert werden. Es herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung oft noch ein zumindest latenter „Untertanengeist“ und kein „Bürgergeist“ im Sinne eines selbstbewussten Staatsbürgers/in, der/die niemandem untertan sein möchte.

Weil politische Entscheidungen in die Individualrechte jedes Menschen und jeder Kreatur eingreifen, müssen politische Prozesse nachvollziehbar sein. Jegliche Einflussnahme gesellschaftlicher Kräfte auf Politiker muss öffentlich einsehbar und transparent sein, verdeckte Einflussnahme von Lobbyisten auf Politiker und Parteien muss daher zum Straftatbestand werden. Wir sprechen uns klar gegen die Förderung des Berufspolitikertums aus. Die Wählbarkeit eines Politikers ist auf zwei Legislaturperioden begrenzt. Für politische Fehlentscheidungen, die auf Nachlässigkeit, Vorsatz oder Bestechlichkeit zurückzuführen sind, können Politiker haftbar gemacht werden.

10. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

10.1. Präambel

Landwirtschaft und Ernährung sind wichtige Grundlagen für die menschliche Gesundheit und haben Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht auf der Erde.

In der Vergangenheit wurden von Politik und Wirtschaft landwirtschaftliche Effizienz- und Produktionssteigerungen fokussiert, gleichzeitig wurde ein riesiger Bürokratieaufwand geschaffen, was letztendlich dazu geführt hat, dass 80% der Betriebe in Deutschland aufgegeben und die jetzt noch vorhandenen Betriebe trotz ihrer Größe keine gesicherte Zukunft haben.

Das System der ständigen Intensivierung in der Landwirtschaft bringt zwar höhere Erträge, aber auch viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und das überall auf der Welt. Die Artenvielfalt sinkt dramatisch, Trinkwasser und Oberflächenwasser sind belastet, die Bodenerosion nimmt bedenkliche Ausmaße an, Regenwälder werden abgeholzt für billige Futtermittel…. Dazu kommt, dass ca. 1/3 aller Lebensmittel in Deutschland und weltweit weggeworfen werden und gleichzeitig 1 Mrd. Menschen hungern. Das darf nicht sein! Es muss umgedacht und gehandelt werden. Wir brauchen den Mut, die momentanen Strukturen zu hinterfragen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Wir stehen für Rückbesinnung auf Traditionen und das Wissen alter Zeiten. Dieses wollen wir bewahren und fortführen und wo immer es möglich und zielführend ist, mit dem bewussten Einsatz moderner Methoden kombinieren. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Kultur und der Gesellschaft und muss dementsprechend gefördert und respektiert werden. Sterben die Landwirte, so stirbt auch ein Teil unserer Kultur.

Unser Ziel ist es, dass die heimische Landwirtschaft von allem für den deutschen Markt produziert. Daher fördern wir eine Entglobalisierung der landwirtschaftlichen Produktion. Freihandelsabkommen, wie TTIP, CETA und MERCOSUR lehnen wir ab. Weg vom Wachstums- und Wettbewerbsfallen hin zu Bedarfswirtschaft, Einkommenssicherheit für Landwirte und der deutschen Ernährungssouveränität. Unsere Grundnahrungsmittel sollen auf der Basis der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und einer artgerechten Tierhaltung selbst erzeugt und gleichzeitig die gewachsene und schöne Kulturlandschaft gepflegt werden. Hierfür ist auch der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und ein Stopp der übermäßigen Flächenversiegelung notwendig. Wir wollen Lösungen entwickeln und anbieten, die für alle annehmbar sind, dafür brauchen wir eine bodenständige, ehrliche und praxisorientierte Wissenschaft und Lehre, auf die wir uns verlassen können. Diese stellt die Grundlage dar für freie, bewusste und selbstverantwortliche Entscheidung aller Menschen. Dem Landwirt hilft sie in seinen Entscheidungen, was für seinen Betrieb, Boden und seiner Tiere am besten ist. Die Ernährung und Landwirtschaft sollten dabei in die Köpfe und die Herzen aller Menschen gebracht werden. Es werden Alle aufgefordert mitzudenken und mitzumachen. Unser aller Aufgabe ist es, durch unser Kaufverhalten und unseren Lebensstil einen wichtigen Beitrag zu dieser notwendigen Veränderung beizutragen.

Die Natur stellt unsere unverzichtbare Lebensgrundlage dar. Wir sind deshalb nicht nur moralisch zu einem respektvollen und nachhaltigen Umgang mit ihr verpflichtet. Wir setzen uns daher für Umwelt- und Tierschutz sowie für die Umstellung der Landwirtschaft auf nachhaltigen, ökologischen Landbau ein. Die industrielle Ausbeutung der lebenden Kreatur ist ebenso zu unterbinden wie deren Transport über lange Strecken und Ländergrenzen hinweg. Wir setzen uns ein für die Rückkehr zur ökologischen, regionalen, solidarischen und nachhaltigen Landwirtschaft und Tierhaltung. Lebensmittel, die eingeführt werden, müssen den gleichen Anforderungen an ihre Erzeugung unterliegen, die für einheimisch erzeugte Produkte gelten. Regionale Konzepte zur effektiven Kontrolle des Tierwohls sollen ebenso gefördert werden wie die Förderung von Selbstversorgern, unter anderem durch eine Anpassung der Landesverordnungen zur Kleintierhaltung. Wir setzen uns gegen die Inverkehrbringung genveränderter Lebensmittel ein. Spekulationen mit Tieren und Lebensmitteln werden wir unterbinden. Im ländlichen Raum macht die Unterstützung von Vertriebs-Kooperativen, Dorfshops und regionalen Erzeuger-Genossenschaften Sinn. EU-Vorschriften, die der Normung von Lebensmitteln dienen und dadurch zur Entsorgung dieser Lebensmittel führen, müssen ersatzlos gestrichen werden.

10.2. Programm und Lösungsvorschläge

  • Mit der Förderung einer flächengebundenen Tierhaltung und eines achtsamen Umgangs mit der Tier- und Pflanzenwelt kann nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu Klima- und Umweltschutz geleistet werden, sondern es können auch Unkosten der Landwirte reduziert werden, frei nach dem Motto „weniger ist mehr“.
  • Wo möglich und sinnvoll soll eine bedarfsorientierte Produktionsweise sowie der Auf- bzw. Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen vereinfacht und unterstützt werden. Dadurch können faire Preise für gute und nachhaltig produzierte Lebensmittel erzielt werden.
  • Umsetzung kleinstrukturierter, ökologisch nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft, mit den zentralen Aspekten Humusaufbau, Tierwohl, Schutz des Klimas, der Gewässer und der Artenvielfalt.
  • Neue landwirtschaftliche Konzepte wie solidarische Landwirtschaft, Agroforst, Permakultur, Urban Gardening, Gemeinschaftsgärten… sollten fester Bestandteil der landwirtschaftlichen Kultur werden.
  • Besonderes Augenmerk soll in der landwirtschaftlichen Aus- und Fortbildung auf nachhaltige Formen der Landwirtschaft, z.B. ökologischer Landbau, Permakultur, Agroforstwirtschaft gelegt werden.
  • Überprüfung der Regelwerke und Zulassungen im Agrarsektor auf die Auswirkungen auf Menschen, Tier und Natur.
  • Freier Zugang zu Saatgut ohne Lizenz- und Nachbaugebühren, kein Verkauf von Terminator-Saatgut, dafür Förderung der Züchtung von samenfesten und angepassten Lokalsorten, Erhalt von alten Kultursorten. Keine Patente auf Pflanzen, Tiere und Samen und keine gentechnisch veränderten Organismen (incl. Neue Verfahren wie CRISPR CAS), Besteuerung von importierten Futtermitteln (Soja). Verzicht auf Totalherbizide und Neonikotinoide und Einführung einer Pestizidabgabe und Besteuerung von mineralischem Dünger.
  • Entwicklung einer Reduzierungsstrategie zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Förderung von Naturheilkunde in der Tierhaltung.
  • Vermeidung von Lebendtiertransporten über weite Strecken, dafür Aufbau von regionalen Schlachtstrukturen und die Zulassung mobiler Schlachtboxen.
  • Biogasanlagen als wichtiger Teil der regenerativen Energieerzeugung sollten vorwiegend mit Mist, Gülle und landwirtschaftlichen Reststoffen betrieben werden. Beachtung von kurzen Transportwegen, Nutzung der Abwärme, keine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion.
  • Transparente und bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, z.B. Kennzeichnung von Fleisch und Milchprodukten analog der Eierkennzeichnung, sowie Kennzeichnung von Fleisch und Milchprodukten, die mit genveränderten Futtermitteln erzeugt werden. Einführung einer sinnvollen Lebensmittelampel, die den Schwerpunkt auf gesunde Inhaltsstoffe und nicht nur auf Kalorienreduzierung legt.
  • Für ein ökologisches Gleichgewicht braucht es einen stabilen, vielfältigen Wald. Der Wald darf nicht nur als Rohstoff- oder Energielieferant bewertet werden, sondern vor allem auch nach seinen ökologischen Leistungen. Wälder dienen als Wasserfilter, Wasserspeicher, Rückzugsgebiet vieler Tierarten und vor allem als Naherholungsgebiet für viele Menschen. Diese Gemeinwohlleistungen der Waldbesitzer müssen von staatlicher Seite gefördert werden.

11. Bundes- und Europaangelegenheiten

11.1. Bundesangelegenheiten

Entscheidungen werden immer in der kleinstmöglichen und lokalsten Ebene, in der Reihenfolge, Personen, Orte, Kreise, Bezirke und Länder getroffen. Die Bundesebene soll entscheiden, wenn die zentrale, übergeordnete Entscheidung unumgänglich oder von essenziellem Vorteil ist. So ist ein möglichst direkter Einfluss der Bürger/innen gewährleistet.

Um eine positive, selbstbestimmte Zukunft zu schaffen, braucht die Werte- und Schicksalsgemeinschaft eine gemeinsame Vision. Daher soll es Konsensierungen zu Visionen und Werten der Bundesrepublik geben, die die Basis für eine Bundespolitik bilden sollen.

11.2. Europaangelegenheiten

Wir bekennen uns zur Europäischen Idee. Deutschland, genauso wie alle anderen Europäischen Länder, soll Teil einer solidarischen und erweiterten Wertegemeinschaft sein, ohne ihre eigene Identität und ihre vielfältigen kulturellen Errungenschaften aufzugeben.

Gleichzeitig soll durch Basisdemokratie und das Subsidiaritätsprinzip eine weitgehend wirksame Selbstbestimmung der Bürger ermöglicht werden.

12. Medien

12.1. Präambel

Medien sind ein sehr wichtiges Element der Demokratie. Ihre Aufgabe ist, neutral, möglichst treffend und qualifiziert zur politischen Meinungs- und Willensbildung beizutragen. Die „Vierte Gewalt“ ist heute aber nicht die neutrale, bürgerorientierte Informationsquelle, die sie sein sollte. Das Vertrauen in Presse, Radio, TV schwindet, so dass wir unabhängige Medien fördern wollen mit möglichst weitgehend unabhängigem Journalismus.

12.2. Programm
         Wir setzen uns für freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit ein.

  • § 5 Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“. Dieser Schutz vor staatlicher Zensur muss auch als Schutz gegen Zensur durch Internet- und Social-Media, Großkonzerne und Medienmonopolisten gelten und durchgesetzt werden.
  • Die Einnahmen der Medien sollen nicht von Werbepartnern oder Interessensträgern dominiert werden, sondern im Wesentlichen entweder durch Käufe oder durch neutrale Geldflüsse bestimmt werden.
  • Kontrolle und Gestaltung staatlicher Medien durch Bürgerräte.
  • Gegen Missbrauch von Journalismus bedeutet, dass Gegendarstellungen und Korrekturmeldungen der Presse, die gerichtlich durchgesetzt werden, in derselben Größe und Position veröffentlicht werden wie originäre mediale Berichte.
  • Es soll Institute für unabhängige Informationsverbreitung geben. Für diese ist nicht relevant, wie kommerziell verwertbar eine Information ist, sondern wie wertvoll sie für das Leben der Menschen ist.

13. Finanzen und Heimat

13.1. Präambel

Die Finanz- und Geldwirtschaft soll den Menschen und dem Gemeinwohl dienen und nicht umgekehrt.

Das bestehende System der Steuer-, Finanz-, Wirtschafts-, Geld- und Sozialpolitik ist nicht tragfähig und nicht zukunftweisend. Es muss auf eine neue Basis gestellt werden, in dem die kleineren und mittelständischen Unternehmen gestärkt sowie gefördert werden und die großen Unternehmen in die Verantwortung sowie in die Pflicht genommen werden.

Des Weiteren muss die Machtstellung der globalen Investoren und der großen Unternehmen limitiert werden, so dass wieder mehr Vielfalt und Möglichkeiten der Basis zukommen.

13.2. Steuer- und Finanzpolitik

  • Wie wollen die Verschwendung der vorhandenen Mittel stoppen
  • Dies soll zum einen durch die Übernahme der persönlichen Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschwendung, der Mitbestimmung der Bürger bei regionalen Projekten und durch ein an der Gesundung des Menschen orientiertes Gesundheitssystem statt durch Umsatz- und Gewinnoptimierung erfolgen.
  • Wir wollen mehr Transparenz der Staatsausgaben Dies soll durch einen nachvollziehbaren Transparenzbericht für öffentliche Projekte und einen für die Bürger transparent gemachten Haushalt erreicht werden. Die basisdemokratische Einbindung von Bürgern in die Entscheidungsfindung zur Verwendung öffentlicher Mittel.
  • Wir wollen einen Bürgerhaushalt
  • Ca. 10% des Gesamtetats auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene soll durch Bürgerbeteiligung entschieden werden. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben davon ausgenommen.
  • Wir wollen eine gerechte Steuererhebung
  • Neben den schon bestehenden Forderungen von Erleichterungen sollen im Bereich Erbschaftssteuer die Freibeträge angehoben werden. Das Vermögen von Eltern oder Großeltern soll erhalten bleiben. Die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner soll unterbunden werden.
  • Im Rahmen der Einkommenssteuer sollen u.a. die Freibeträge für gesetzliche Rentenbezüge erhöht werden.
  • Änderung des Steuerverteilungsschlüssels
  • Es soll eine stärkere Steuerverteilung an die Kommunen erfolgen.
  • Wir wollen die Steuertransparenz und Steuervereinfachung
  • Alle Einkunftsarten sollen gleich besteuert werden. Die Steuerprivilegien sollen entfernt werden. In dem Land, in dem der Umsatz gemacht wird, hat die Besteuerung zu erfolgen. Eine1 Gewinnverschiebung ins Ausland muss vermieden werden. Dadurch wird die Steuerlast für Bürger und Kleinunternehmer reduziert.

13.3. Wirtschaftspolitik

  • Wir wollen eine langfristige wirtschaftspolitische Strategie für Deutschlands Zukunft
  • Es müssen Schwerpunkte gebildet werden, in denen Deutschland als rohstoffarmes Land führend sein will. Wir müssen analysieren, wo unsere Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen liegen.
  • Wir wollen eine strategische Wirtschafts- und Forschungspolitik
  • Wir streben Nachhaltigkeit bei der Klima- und Umwelttechnologie an. Die bisherige CO2-Steuer könnte in einen zweckgebundenen Nachhaltigkeitsfonds umgewandelt werden. Der Fonds wird verwendet, um die Entwicklung von nachhaltigen Technologien zu finanzieren. Jedes Unternehmen könnte sich dafür bewerben.
  • Wir wollen die Mittelstandsförderung
  • Es muss eine Entlastung der Kleinunternehmen erfolgen in Verbindung mit einem realen Bürokratieabbau für Klein- und Mittelstandsunternehmen. Wir fordern die Beendigung des wirtschaftlichen Lockdowns. Dies beinhaltet die sofortige Öffnung der Bereiche Tourismus, Hotel, Gastronomie, Kultur, Freizeit und Breitensport.
  • Wir wollen Geldwäsche bekämpfen.
  • Wir wollen Aufbaufonds für kleine und mittelständische Unternehmen.

13.4. Geldpolitik

  • Wir wollen das Bargeld als Zahlungsmittel erhalten
  • Bargeld ist gedruckte Freiheit und sichert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jeder einzelne digitale Zahlungsvorgang, an dem wir beteiligt sind, wird registriert. Wie können komplett durchleuchtet, kontrolliert und überwacht werden.
  • Wir wollen die Geldschöpfung im Sinne der Realwirtschaft gestalten
  • Ein ausuferndes Geldmengenwachstum führt zu Spekulationsblasen und Vermögensumverteilung. Wirtschaftswachstum ohne entsprechendes Geldmengenwachstum führt zur Deflationsspirale. Daher soll die Geldschöpfung an der Realwirtschaft orientiert werden.
  • Wir wollen Aufklärung über Kreditschöpfung und Finanzwesen
  • Eine Umgestaltung des Finanzwesens kann tiefgreifende positive Effekte auf unsere Wirtschaft und unser Leben haben. Diese sollen genützt werden, insbesondere zur Behebung der negativen wirtschaftlichen Effekte der Coronakrise auf fast alle Bürger, Kleinunternehmen und Mittelstand.
  • Wir wollen die finanzielle Autonomie zurückgewinnen sowie die Beendigung der Vorherrschaft der Finanzinstitute über den Staat.
  • Eine intelligente Umgestaltung des Finanzwesens ermöglicht die Interessen der Bürger zu vertreten statt die der Finanzwelt.
  • Geld darf keine Ware sein
  • Geld soll ein Zahlungsmittel sein. Es darf nicht Spekulations- und Vermehrungsobjekt sein.

13.5. Sozialpolitik

  • Politiker als echtes Vorbild für die Bürger Politiker sollten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und daher darf es keine legalisierte Annahme von privaten Geschenken und Geldern geben. Das Abgeordnetengesetz muss dazu geändert werden. Wir benötigen strenge Compliance-Regeln für Politiker.
  • Rentenversicherungsbeiträge aus allen Einkunftsarten abführen
  • Rentenversicherungsbeiträge müssen aus allen Einkunftsarten abgeführt werden. Dies soll auch für die Einkünfte von Politikern gelten. Ferner brauchen wir mehr Rechtssicherheit und Klarheit in der Rentenversicherung für Solo-Selbstständige.

13.6. Heimat

Lebenswerte Zukunft

Globalisierung und Industrialisierung haben eine Entfremdung von Menschen, Natur und Nahrung gebracht. Wir möchten Mehrgenerationen-Wohnprojekte fördern. Da der Anteil der älteren Bevölkerung ständig steigt, ist eine gegenseitige Unterstützung notwendig. Warum nicht Selbstversorgung und nachhaltige Gebäude mit erneuerbarer Energieerzeugung am selben Ort planen?

Kulturelle Vielfalt stärken

Heimat vermittelt Identität und Zugehörigkeit. Wir fördern die Erhaltung und Fortführung der Baukultur, unversehrte Landschaften, Brauchtum, Trachtenpflege, Sprache, Musik und Heimatgeschichte. Damit wir das erleben können, ist umgehend die Isolation durch die Corona-Maßnahmen zu stoppen. 41

14. Innere und äußere Sicherheit

Politik muss die innere und äußere Sicherheit Deutschlands gewährleisten, ohne unser Land für Einwanderer abzuschotten und die grundlegenden Menschenrechte zu verletzen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundeswehr nur der Verteidigung unseres Landes dient. Die Mitgliedschaft in der NATO wird nur dann befürwortet, wenn sich die NATO auf ihren Verteidigungsauftrag zurückzieht.

15. Einwanderung und Migration

Es gehört zum Selbstverständnis des Menschen, Bedrängten zu helfen. Wer aus religiösen oder politischen Gründen in seiner Heimat verfolgt und mit Gefängnis oder dem Tod bedroht wird, hat Anrecht auf Asyl. Menschen, die aus ihrem Land vor Krieg und Vertreibung fliehen, haben Anspruch Schutz, bis ihnen die Rückkehr in ihre Heimat zugemutet werden kann.

Asyl-Entwurf des Rahmenprogramms der Basisdemokratischen Partei Deutschlands Seite 7 und Schutzsuchende unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten wie alle Bürger. Das Wahlrecht steht ihnen nicht zu. Asyl- und Schutzsuchende können die Einbürgerung beantragen, sobald sie sprachlich und gesellschaftlich integriert sind. Dazu zählt die Unabhängigkeit von dauerhafter staatlicher Unterstützung. Fluchtursachen sind zu bekämpfen. Dazu zählen faire Handelsbedingungen, die Achtung der staatlichen Souveränität, Entwicklungshilfe mit dem Ziel der Unabhängigkeit von Transferleistungen sowie ein Exportverbot von Rüstungsgütern.

16. Infrastruktur

Die öffentliche Infrastruktur dient dem Gemeinwohl. Sie liegt deshalb in der Zuständigkeit des Staates und darf nicht privatwirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. Einrichtungen der Versorgung (insbesondere der Energie- und Wasserversorgung), der Entsorgung (insbesondere der Abfall- und Abwasserentsorgung) sowie infrastrukturelle Einrichtungen (insbesondere Verkehrs- und Kommunikations-Infrastruktur) sind grundsätzlich von übernationaler Beteiligung freizuhalten. Eine privatwirtschaftliche Beteiligung darf die öffentliche Beteiligung nicht übersteigen. Gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen setzten bundesweit gleiche Möglichkeiten voraus. Wir setzen uns daher für die Schaffung gleicher infrastruktureller Bedingungen in allen Regionen Bundes ein. Das gilt für die Angebote der Telekommunikation ebenso wie für die Versorgung mit Angeboten des Gesundheitswesens, der Nahversorgung, der Kultur, der Kinderbetreuung, der Bildung und des Sports.

 

Spendenkonto:
VR Bank Ostholstein Nord-Plön eG:
IBAN DE12 2139 0008 0000 4284 18

Impressum

Datenschutzhinweise

Bundesverband

Landesverband Schleswig-Holstein

Mitglied werden

Basis-Shop

dieBasis auf YouTube

Kreisverband Plön in den sozialen Medien

Facebook
Twitter